Jetzt muss eine Spaltung der Bevölkerung verhindert werden
Die Unia bedauert die knappe Annahme der Ausschaffungsinitiative. Mit ihrer millionenschweren, demagogischen Kampagne konnte die SVP vor allem darum punkten, weil die Behörden und die anderen bürgerlichen Parteien deren fremdenfeindliche Vorurteile weitgehend übernahmen.
Der neue Verfassungsartikel schafft die Grundlage für eine Sonderjustiz gegen einen Fünftel der in der Schweiz ansässigen Bevölkerung. Er diskriminiert auch Menschen ohne Schweizerpass, die hier geboren und aufgewachsen sind. Sie werden unter das Regime eines Sonderstrafrechts gestellt. Für sie gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht mehr. Dies ist mit den Grundwerten unseres Landes und mit den Prinzipien des Rechtsstaats nicht vereinbar.
Statt diesem Anschlag auf unsere Verfassung entschieden entgegenzutreten, führten die Behörden, Wirtschaftkreise und bürgerliche Parteien mit einer verfehlten und bestenfalls halbherzig geführten «Gegenkampagne» Wasser auf die Mühlen der SVP. Statt zu betonen, dass sich unter dem geltenden Recht längst eine harte Ausschaffungspraxis etabliert hat, verlangten auch sie mit einem untauglichen Gegenvorschlag die Einführung einer Sonderjustiz für Migrant/innen. Sie verstärkten damit dieselben fremdenfeindlichen Vorurteile und stempelten Menschen ohne Schweizer Pass als potentielle Verbrecher und Schmarotzer ab. Es erstaunt nicht, dass viele Abstimmende sich jetzt für das fremdenfeindliche «Original» entschieden.
Die Unia erwartet nun vom Parlament und den Behörden, dass sie alles unternehmen, um eine weitere Spaltung der Schweizer Bevölkerung zu verhindern. Die Ausführungsbestimmungen müssen so eng wie möglich eingegrenzt werden. Zudem ist nun klar, dass die Bundesverfassung endlich geschützt werden muss. Es braucht ein Verfahren, mit dem Initiativen, welche gegen die Menschenrechte, gegen das Völkerrecht und gegen die Grundsätze des Rechtsstaates verstossen, für ungültig erklärt werden können.
Medienmitteilung vom 28.11.2011
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