Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt an verschiedenen Orten. Das Wichtigste dabei ist, sich überhaupt als arbeitslos zu melden; der Tag der Anmeldung ist massgebend für den Beginn des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung.
1. SCHRITT
bei Ihrer Wohnortsgemeinde oder in den Städten Basel, Bern und im Kanton Zürich beim RAV (regionalen Arbeitsvermittlungszentrum) als arbeitslos anmelden. Nehmen Sie dazu einen amtlichen Ausweis mit.
Bei zu später Anmeldung könnte Ihnen ein Teil der Arbeitslosenentschädigung verloren gehen.
Freie Kassenwahl
Bei dieser Anmeldestelle haben Sie die freie Kassenwahl, d.h. Sie bestimmen, von welcher Arbeitslosenkasse Sie die Arbeitslosenentschädigung beziehen wollen und betreut werden möchten. Verlangen Sie eine Kassenliste. Wählen Sie z.B. die Unia Arbeitslosenkasse.
Anmeldebestätigung
Die Gemeinde oder das RAV bestätigt Ihnen das Datum der Anmeldung und die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse.
2. SCHRITT
Mit dieser Bestätigung gehen Sie nun aufs RAV, falls Sie sich auf einer Gemeinde angemeldet haben.
Falls Sie sich in einem RAV angemeldet haben, gehen Sie mit dieser Bestätigung zu Ihrer PersonalberaterIn auf dem RAV.
3. SCHRITT
Sie müssen Ihre Ansprüche auf Arbeitslosenentschädigung bei der von Ihnen gewählten Arbeitslosenkasse innert drei Monaten geltend machen, in dem Sie bei der Arbeitslosenkasse folgende Unterlagen einreichen:
- Antrag auf Arbeitslosenentschädigung
- Kopie des amtlichen Anmeldeformulars beim RAV
- Arbeitgeberbescheinigungen für die letzten zwei Jahre
- Formular «Angaben zur versicherten Person» (früher war das die Stempelkarte)
Bei Bedarf kann die Arbeitslosenkasse weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.
Falls Sie diese Frist von drei Monaten nicht einhalten, riskieren Sie den Verlust auf Arbeitslosenentschädigung.
