Flexibel auf Biegen und Brechen



Einseitig diktierte Flexibilität der Arbeitszeit ist in der Schweiz zu einer Landplage geworden. Immer mehr Lohnabhängige haben keine festen Arbeitspensen mehr, keine regelmässigen monatlichen Einkommen und keine voraussehbare Arbeitszeiten.

  • Hier die Verkäuferin auf Abruf: Sie weiss manchmal bis am Vortag nicht, ob sie am nächsten Tag eingesetzt wird. Sie hat keine oder nur eine sehr geringe Anzahl garantierte Arbeitsstunden. Wird sie arbeitslos, bleibt deshalb ein Taggeld, das keine Existenz mehr sichert.

  • Dort der Sicherheitsmann, der bis zu einem Pensum von 80% im Stundenlohn beschäftigt ist. Seine Arbeitszeiten und sein Monatsgehalt schwanken massiv.

  • Hier schliesslich der Bauarbeiter, der bei Termindruck mit Arbeitstagen von 10 und mehr Stunden sowie zusätzlicher Samstagsarbeit fertig werden muss, und umgekehrt bei Schlechtwetter, Maschinenschaden oder organisatorischen Pannen von einer Stunde auf die andere nach Hause geschickt werden kann.

Betroffen sind aber keineswegs nur die unteren Schichten, sondern z.B. auch Angestellte in Banken, welche ihre vielen Überstunden nicht aufschreiben dürfen. Ebenfalls betroffen sind auch gut qualifizierte, aber unsicher beschäftigte JournalistInnen, Techniker und Facharbeiter. Die diktierte Flexibilität greift langsam aber sicher auch auf die Stammbelegschaften über.

 

Symmetrie des Arbeitsvertrags

Der geregelte Arbeitsvertrag stellt eigentlich eine symmetrische Beziehung dar:

  • Der/die Lohnabhängige stellt ihre Arbeitskraft für eine vereinbarte Zeit zu einem vereinbarten Preis zur Verfügung und setzt sie gemäss Weisung des Patrons ein.

  • Der Arbeitgeber bezahlt die geleistete Arbeitszeit, stellt die Arbeitsmittel und die Arbeitsorganisation zur Verfügung, garantiert den Nachschub und trägt die Risiken der Marktschwankungen – zumindest solange der Arbeitsvertrag in Kraft ist. Stellt er der Arbeitskraft keine Arbeit für die vereinbarte Zeit zur Verfügung, ist dies gemäss Obligationenrecht Annahmeverzug.

Doch diese Symmetrie steht heute auf einer unsicheren Basis: Gleitzeit, Jahresarbeitszeit und ähnliche Konzepte erlauben es, den Arbeitseinsatz vermehrt dem gerade vorhandenen Arbeitsanfall anzupassen. Das geht solange, als nicht nur eine Seite über die Flexibilität entscheidet und die andere das Risiko trägt. Bestimmt der Arbeitgeber eher die Überstunden, so soll der Arbeitnehmer wenigstens den Zeitpunkt der Kompensation bestimmen. Sonst kippt das System ins Arbeitzeit-Diktat.

 

Diesem grassierenden Arbeitszeitdiktat wollen wir entgegen wirken. Wir verlangen, dass eine Symmetrie im Arbeitsverhältnis wieder hergestellt wird.

 

Broschüre zu Arbeit im Stundenlohn und Arbeit auf Abruf

Verträge für Arbeit im Stundenlohn sowie Arbeit auf Abruf, Aushilfs- und Gelegenheitsarbeitsverträge, Teilzeitverträge mit variablen Arbeitszeiten

Datei Sprache Beschreibung Dateigrösse
Broschuere_Abruf_dt_A6.pdf D Broschüre "Arbeit im Stundenlohn: Das sind meine Rechte" 1 MB
Broschuere_Abruf_fr_A6.pdf F Brochure "Je suis payé-e à l’heure… Mes droits!" 1 MB

Dokumentation der Tagung vom 24. Januar 2008

Datei Sprache Beschreibung Dateigrösse
Geiser_Arbeit_auf_Abruf.doc D "Arbeit auf Abruf", Prof. Thomas Geiser 120 KB
Rieger_Einleitung.doc D "Flexibel auf Biegen und Brechen", Einleitung zur Tagung von Andreas Rieger 140 KB
Rivaz_Prekaere_Arbeitsverhaeltnisse.ppt D "Die Auswirkungen von prekären Arbeitsverhältnissen im Bereich der Arbeitslosenversicherung", Daniela Riva 156 KB
Flexibel_auf_Biegen_und_Brechen.ppt D Programm und wichtigste Gesetzesartikel zum Thema 305 KB
 
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