Arbeitsstunden erfassen


Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die geleistete Arbeitszeit zu erfassen. Die Mitarbeitenden können jederzeit Auskunft über Arbeits- und Ruhezeiten, Feiertage- und Ferienguthaben verlangen. Mindestens einmal monatlich muss Ihnen die Arbeitszeit zur Unterschrift vorgelegt werden.

 

Trotz klaren Verbesserungen seit der Einführung des L-GAV 2010 ist es immer noch so, dass einzelne Betriebe die Arbeitszeit gar nicht oder nicht korrekt erfassen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie selber jeden Tag die gearbeiteten Stunden aufschreiben. Damit können Sie geschuldeten Lohn für nicht bezahlte Arbeitsstunden mit Erfolg einfordern.


Jede Stunde zählt

Datei Sprache Beschreibung Dateigrösse
DK_Arbeitszeit_d_01.pdf D Flyer "Jede Stunde zählt" 1 MB
DK_Arbeitszeit_p_01.pdf PORT Flyer "Todas as horas contam" 1 MB



Stundenrapport-Kalender 2012

Benutzen Sie den Stundenrapport-Kalender 2012 und notieren Sie täglich die geleisteten Arbeitsstunden! 

  • Sie können den Stundenrapport-Kalender 2012 weiter unten auf dieser Seite herunterladen und ausdrucken. 
  • Oder bestellen Sie den "Stundenrapport-Kalender 2012" bei tertiaer(at)unia.ch
  • oder unter der Telefon Nr.  031 /350 22 81.

Stundenrapport-Kalender 2012

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GG_StdRapport_2012_de.pdf D Stundenrapport-Kalender 2012 1 MB