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Arbeitsstunden erfassen


Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die geleistete Arbeitszeit zu erfassen. Die Mitarbeitenden können jederzeit Auskunft über Arbeits- und Ruhezeiten, Feiertage- und Ferienguthaben verlangen. Mindestens einmal monatlich muss Ihnen die Arbeitszeit zur Unterschrift vorgelegt werden.

 

Trotz klaren Verbesserungen seit der Einführung des L-GAV 2010 ist es immer noch so, dass einzelne Betriebe die Arbeitszeit gar nicht oder nicht korrekt erfassen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie selber jeden Tag die gearbeiteten Stunden aufschreiben. Damit können Sie geschuldeten Lohn für nicht bezahlte Arbeitsstunden mit Erfolg einfordern.


Jede Stunde zählt



Stundenrapport-Kalender 2012

Benutzen Sie den Stundenrapport-Kalender 2012 und notieren Sie täglich die geleisteten Arbeitsstunden! 

Stundenrapport-Kalender 2012