Baregg-Prozess, 3. April 2008
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Das Bundesgericht hat mit einem knappen Mehrheitsentscheid die Geldstrafen gegen vier Geschäftsleitungsmitglieder der Unia im Zusammenhang mit der Streikaktion am Baregg vom 4. November 2002 bestätigt. Zwei der fünf Richter sprachen sich für einen Freispruch aus. Die Rechtmässigkeit und Legitimität des Streiks wurde bestätigt.
>> Medienmitteilung vom 3. April 2008

