Coiffeure
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Endlich wieder verbindliche Mindestbedingungen
Nach drei Jahren vertragslosem Zustand gibt es seit dem 1. Juni 2010 wieder einen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag. Das heisst, dass sich alle Arbeitgeber im Coiffuregewerbe im Minimum an die Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) halten müssen.
Schutz für Coiffeusen und Coiffeure
Ohne GAV war dem Dumping bei den Lohn-/Anstellungsbedingungen Tür und Tor geöffnet. Es galt nur das gesetzliche Minimum, das bedeutend schlechter ist als die Bestimmungen des GAV.
Die Unia verlangt wirksame Massnahmen gegen Lohndumping. Darum setzt sie sich für Gesamtarbeitsverträge ein, welche die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden schützen.
Flyer
Bestellen Sie den Flyer „Unsere Köpfe setzen sich durch. Der neue Gesamtarbeitsvertrag für das Schweizerische Coiffuregewerbe“
bei teriaer(at)unia.ch

