Coiffeure



Endlich wieder verbindliche Mindestbedingungen

Nach drei Jahren vertragslosem Zustand gibt es seit dem 1. Juni 2010 wieder einen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag. Das heisst, dass sich alle Arbeitgeber im Coiffuregewerbe im Minimum an die Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) halten müssen.

 

Schutz für Coiffeusen und Coiffeure

Ohne GAV war dem Dumping bei den Lohn-/Anstellungsbedingungen Tür und Tor geöffnet. Es galt nur das gesetzliche Minimum, das bedeutend schlechter ist als die Bestimmungen des GAV.

 

Die Unia verlangt wirksame Massnahmen gegen Lohndumping. Darum setzt sie sich für Gesamtarbeitsverträge ein, welche die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden schützen.

 

 

Flyer

Datei Sprache Beschreibung Dateigrösse
Falter_Coiffeur_dt.pdf D Unsere Köpfe setzen sich durch! Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das schweizerische Coiffuregewerbe bringt Verbesserungen für die Mitarbeitenden. 672 KB

 

Bestellen Sie den Flyer „Unsere Köpfe setzen sich durch. Der neue Gesamtarbeitsvertrag für das Schweizerische Coiffuregewerbe“
bei  teriaer(at)unia.ch