Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – ein Beispiel
Frauen haben nicht nur Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, sondern auch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
Obwohl die Arbeit von Polizisten und Krankenschwestern nicht annähernd gleich ist, hat ein Gericht die beiden Berufe zu einem Vergleich zugelassen, um ihre Gleichwertigkeit festzustellen.
Das Gericht hat die beiden Tätigkeiten unter folgenden Aspekten analysiert:
- Ausbildung und Erfahrung
- Geistige Anforderungen
- Verantwortung
- Psychische Anforderungen/Belastungen
- Physische Anforderungen/Belastungen
- Beanspruchung der Sinnesorgane/spez. Arbeitsbedingungen
Auf Grund der Analyse hat das Gericht fünf der sechs Kriterien für beide Berufsgruppen als gleichwertig bezeichnet. Daraufhin wurden die Krankenschwestern in verschiedenen Kantonen der gleichen Besoldungsklasse wie Polizisten zugeteilt.
Ein konkretes Beispeil einer Angestellten, die für erfolgreich vor Gericht für Lohngleichheit gekämpft hat, befindet sich hier...
