Gesamtarbeitsvertrag der Basler Pharma-, Chemie- und Dienstleistungsunternehmen GAV VBPCD


Der aktuelle Gesamtarbeitsvertrag der Basler Pharma-, Chemie- und Dienstleistungsunternehmen (GAV VBPCD) hat einige Mängel und muss aus Sicht der Arbeitnehmenden erneuert werden. Die Unia-Branchenkonferenz hat im Oktober 2011 beschlossen, den GAV VBPCD per 30. April 2012 zu kündigen, um diesen Erneuerungsprozess in Gang zu setzen. 

Der GAV VBPCD ist seit 2008 in Kraft und bestimmt direkt die Arbeitsbedingungen von rund 4500 Angestellten in den Vertragsfirmen Bayer, Brenntag Schweizerhall AG, Clariant, DSM, F. Hoffmann-La Roche, Novartis, CABB, Syngenta und Valorec. Nicht unterstellt sind dem Vertrag viele Mitarbeitende aus Labor, Forschung, Entwicklung und Administration oder Temporärangestellte. Sie sind mit sogenannten Einzelarbeitsverträgen EAV angestellt und profitieren so nicht vom Schutz des GAV. 

  

Die chemisch-pharmazeutische Industrie ist höchst rentabel und das Flagschiff der Schweizer Industrie. Die Konzerne können nur deshalb so erfolgreich arbeiten, weil sie gut ausgebildete und engagierte Mitarbeitende haben. Das muss so bleiben! Deshalb müssen die Konzerne mehr dafür tun, um die Arbeitnehmenden an sich zu binden. Ein verbesserter Gesamtarbeitsvertrag ist deshalb eine zentrale Voraussetzung für den langfristigen Erfolg der chemisch-pharmazeutischen Industrie. 

Das sind unsere Forderungen

  • Ausdehnung des Geltungsbereichs: Dem GAV sollen nicht nur Produktionsangestellte unterstellt sein, sondern auch Temporärangestellte und diejenigen Mitarbeitenden,welche heute mit Einzelarbeitsverträgen (EAV) angestellt sind. 
  • Verbesserung des Kündigungsschutzes: Im heutigen wirtschaftlichen Umfeld braucht es einen bessern Kündigungsschutz, insbesondere für ältere Mitarbeitende ab 55 Jahren und für Mitglieder von Personalvertretungen. 
  • Stärkung der Mitbestimmungsrechte: Formal besteht bereits heute ein Mitwirkungsrecht der Personalvertretungen. Da aber oft unklar ist, wie dieses Recht konkret ausgestaltet ist, müssen diese Rechte im neuen GAV konkretisiert werden. 

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