Wirksamere Vollzugsregelungen für Gastgewerbe
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Die Delegierten der Branchenkonferenz Gastgewerbe von Unia haben dem erneuerten Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) im Gastgewerbe zugestimmt. Dieser sieht neue Vollzugs-Massnahmen zur Bekämpfung der vielen Vertragsverstösse vor. Insbesondere werden die jährlichen Kontrollen verdoppelt und die Sanktionen für fehlbare Betriebe verschärft.
Die in den letzten Jahren durchgeführten repräsentativen Stichprobenkontrollen belegen, dass die Hälfte der untersuchten Betriebe den L-GAV nicht korrekt anwendet. Darum stand die Forderung nach einem Ausbau der Vollzugsmassnahmen zuoberst auf der Prioritätenliste der Gewerkschaft Unia. Die Verschärfung der Massnahmen ist augenfällig: Mehr und häufigere Kontrollen mittels Stichproben in Betrieben, happige Bussen bei Verstössen und Nachzahlung von Lohnguthaben.
Uneingelöst bleibt für Unia nach Abschluss der Verhandlungsrunde ihre Forderung nach einem 13. Monatslohn für alle. Die Unia-Delegierten bekräftigten einmal mehr den ausgewiesenen Anspruch der Angestellten des Gastgewerbes auf diesen zusätzlichen Monatslohn, der in den meisten Branchen längst eine Selbstverständlichkeit ist.
Im Hinblick auf die bevorstehenden Lohnverhandlungen für 2006 verlangen die Unia-Delegierten eine Reallohnerhöhung von 2 Prozent.
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