Geregelte Arbeit statt Verwilderung
„Arbeit für alle“ muss auch in der Schweiz wieder erstes Ziel der Wirtschaftspolitik sein. Jugendlichen darf der Eintritt und Erwerbslosen der Wiedereintritt in die Arbeitswelt nicht länger verweigert werden. Statt höhere Arbeitszeiten zu fordern, soll die Arbeit auf mehr Menschen verteilt werden.
- Temporärarbeit und Arbeit auf Abruf haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Für die Betroffenen heisst dies unsichere Einkommen, ungewisse Arbeitszeiten, kaum mehr planbare Zukunft, mehr Gesundheitsschäden und Unfälle. - Respekt! Jetzt müssen die Arbeitgeber diese prekären Stellen in dauerhafte umwandeln. Alle sind am Aufschwung zu beteiligen.
- Zugenommen haben auch Auslagerungen und Scheinselbständigkeit. Und fast immer sind schlechtere Arbeitsbedingungen und tiefere Löhne die Folge. - Respekt! Auslagerungen stoppen! Anständige Löhne zahlen! Bessere Mindeststandards in Gesamtarbeitsverträgen und Arbeitsgesetz!
- In Notlagen finden sich oft die älteren Arbeitnehmenden. Einmal entlassen, werden sie kaum wieder eingestellt. - Respekt! Die Arbeitsbedingungen der älteren Arbeitnehmenden sind an deren Bedürfnisse anzupassen. Dazu gehört auch das Recht auf eine Pensionierung ab 62 und ohne Renteneinbusse – so wie das die Volksinitiative des SGB vorsieht.
- Die Arbeitgeber prellen die erwerbstätigen Frauen noch immer um einen gerechten Lohn. – Respekt! Die Frauenlöhne sind endlich anzugleichen.
- Die Arbeitgeber wollen die Arbeitsbedingungen im Gesetz verschlechtern; dabei verlangen sie bereits für 16jährige neu Nacht- und Sonntagsarbeit. - Respekt! Die maximalen Arbeitszeiten sind zu begrenzen, die Zuschläge für Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit zu bewahren sowie Nacht- und Sonntagsarbeit für Jugendliche unter 18 zu verbieten!
Gegenseitiger Respekt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern manifestiert sich im GAV. Wo sich die Arbeitgeber der fairen Aushandlung der Arbeitsbedingungen verweigern, wehren sich die Gewerkschaften, notfalls mit Streik. Wir verschaffen uns, wo nötig: Respekt!
Und schliesslich: Respekt vor Menschen mit Behinderungen verlangt ein Recht auf Rente sowie ein Recht auf Wiedereingliederung - und deshalb ein Nein zur 5. IV-Revision am 17. Juni.
