Gesunde Arbeit - auch im Detailhandel



"Gesunde Arbeit. Wir haben ein Recht darauf."

Eine mehrjährige Kampagne der Unia in den Dienstleistungsberufen

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zählt zu den wichtigsten Anliegen der Arbeitnehmenden. 30% der Beschäftigten in der Schweiz sind überzeugt, dass ihre Arbeit die Gesundheit beeinträchtigt. Berufsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsschäden verursachen jedes Jahr Kosten von 15 Milliarden Franken. Gerade in der jetzigen Wirtschaftskrise nimmt der Stress am Arbeitsplatz zu. Auch Verkäuferinnen, Lageristen, Chauffeure und Service-Angestellte sind beträchtlichen Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Den grössten Handlungsbedarf sehen Detailhandels- und Serviceangestellte in den folgenden Bereichen:

  • Arbeitsorganisation verbessern, Stress reduzieren
  • Raumklima und Lichtverhältnisse  (zu hohe oder zu tiefe Temperaturen, Durchzug, kein Tageslicht)
  • Heben und Bewegen von schweren Lasten
  • Einhalten der Arbeitszeiten
  • Belästigungen durch Kunden

Die mehrjährige Gesundheitskampagne der Unia im Tertiärsektor hat zum Ziel, die Arbeitnehmenden für die Gesundheitsproblematik zu sensibilisieren und über ihre Rechte zu informieren. Gemeinsam mit den Arbeitnehmenden sollen konkrete Lösungen bei Missständen gefunden werden.

 

Haben Sie konkrete Fragen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

 

Arbeiten ohne Tageslicht im Detailhandel? Das sind Ihre Rechte!

Tageslicht am Arbeitsplatz ist für die Gesundheit der Arbeitnehmenden wichtig. Grundsätzlich müssen ständige Arbeitsplätze über Tageslicht und Sicht ins Freie verfügen. Gerade im Detailhandel arbeiten aber viele Angestellte den ganzen Tag ohne Tageslicht. Sind bauliche Massnahmen wie z.B. das Freilegen vorhandener Fenster nicht möglich, so sieht die Verordnung 3 des Arbeitsgesetzes (Art. 15, Art. 24) besondere kompensatorische Massnahmen vor. Diese können laut Wegleitung zur Verordnung folgende sein:

  • Job-Rotation innerhalb des Betriebes, damit die Arbeitnehmenden regelmässig auch an Arbeitsorten mit Tageslicht arbeiten können.
  • Zusätzliche bezahlte Pausen von 20 Minuten pro Halbtag, um wenigstens zwischendurch ans Tageslicht zu kommen.

Ein neues Merkblatt des Wirtschaftsamtes SECO will nun die bestehenden Regeln verwässern und insbesondere die zusätzlichen Pausen abschaffen. Als Gewerkschaft der Detailhandelsangestellten setzt sich Unia dafür ein, dass die gesetzlichen Vorschriften umgesetzt statt verwässert werden!