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Gleichbehandlungsgebot

Das Gleichbehandlungsgebot war bisher bereits Bestandteil des AVIG. Kurzarbeiter und Saisonangestellte mussten bisher nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Schweiz verlassen und konnten deshalb ihren Anspruch auf Arbeitslosentschädigung nicht geltend machen. Neu können diese Arbeitnehmer in der Schweiz verbleiben, wenn sie einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erworben haben.