Hauspersonal
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Mehr Schutz durch verbindlichen NAV
Immer mehr Familien in der Schweiz beschäftigen Angestellte im Haushalt – zum Teil zu sehr prekären Arbeitsbedingungen. Dank des unermüdlichen Einsatzes der Gewerkschaften haben die Hausangestellten in Zukunft verbindliche Rechte. Mit der Inkraftsetzung des Normalarbeitsvertrages (NAV) am 1. Januar 2011 haben alle Hausangestellten in der Schweiz Anrecht auf einen verbindlichen Mindestlohn.
Habe ich Anrecht auf den Mindestlohn gemäss Normalarbeitsvertrag?
Alle Hausangestellten, die mehr als 5 Stunden pro Woche in einem Pivathaushalt arbeiten, haben Anrecht auf den Mindestlohn – unabhängig davon, ob sie Reinigungsarbeiten erledigen, Wäsche besorgen, einkaufen, kochen, bei der Betreuung von Kindern, Betagten und Kranken mithelfen oder Betagte und Kranke in der Alltagsbewältigung unterstützen.
Der NAV gilt nicht für Personen, die weniger als 5 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten. In der Regel sind deren Löhne aber höher als der NAV-Mindestlohn.



