Unia kämpft weiter für einen neuen GAV-Holzbau
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Neue Ausgangslage beim frühzeitigen Altersrücktritt für Zimmerleute
Vor drei Jahren ist der Arbeitgeberverband Holzbau CH aus dem Baumeisterverband ausgetreten, um die Einführung der Frühpensionierung auch für die Zimmerleute zu umgehen. Seither wird der Landesmantelvertrag des Bauhauptgewerbes (LMV) im Zimmereigewerbe nicht mehr angewandt. Ein neuer allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag ist bisher nicht zu Stande gekommen, weil wir uns mit Holzbau Schweiz noch nicht in allen Punkten einigen konnten. Gelingt dies in den nächsten Wochen, steht einem neuen GAV Holzbau nichts mehr im Weg.
Nun hat das Obergericht des Kantons Zürich im Januar entschieden, dass der Austritt der Zimmermeister aus dem Baumeisterverband im Jahre 2003 illegal war (s. Work-Artikel vom 20. Januar). Durch dieses Urteil entsteht in der Frage der frühzeitigen Pensionierung eine neue Ausgangslage! Wer also älter als 60 ist und 15 der letzten 20 Jahre in einer Zimmerei oder auf dem Bau gearbeitet hat, soll sich bei der Unia melden, damit wir den Rentenanspruch abklären können. Zusammen mit den anderen Arbeitnehmerverbänden der Branche (Syna, Baukader und KV) wollen wir jetzt Holzbau CH mit einem neuen Vorschlag dazu bringen, doch noch eine gute Frühpensionierungslösung für die Zimmerleute zu akzeptieren.
Lohnerhöhung jetzt verlangen – das gilt 2006!

