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Der L-GAV 2010



Der neue L-GAV bringt wichtige Verbesserungen

Der neue Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe bringt zahlreiche Verbesserungen für die Mitarbeitenden und ist ein grosser Fortschritt für die ganze Branche. Diese setzen insbesondere bei den vier Themenbereichen Arbeitszeit, Lohn, Aus- und Weiterbildung sowie Anwendung an.

 

Im Gastgewerbe arbeiten über 200'000 Personen als Angestellte. Eine knappe Mehrheit davon sind Frauen und ebenso die MigrantInnen. Die in dieser Branche bisher bezahlten Löhne gehören zu den unteren in der gesellschaftlichen Lohnhierarchie. Angesichts dieser Ausgangsbedingungen ist es um so wichtiger, dass die Arbeitsverhältnisse durch einen Gesamtarbeitsvertrag abgesichert sind, und dass dieser via Allgemeinverbindlicherklärung für alle Betriebe und 200'000 Angestellten gilt.  

Massnahmen für die korrekte Erfassung der Arbeitszeit

Ein grosses Problem der Branche – nämlich die in vielen Betrieben fehlende Erfassung der effektiv geleisteten Arbeitsstunden – wird resolut angepackt. Jeder Arbeitgeber muss die Erfassung der Arbeitszeit sicherstellen und den Mitarbeitenden den Überstundensaldo monatlich schriftlich mitteilen. Damit dies in Zukunft besser funktioniert, gibt es auf der einen Seite mehr Beratung für die Betriebe. Auf der anderen Seite müssen die Betriebe mit mehr Kontrollen und schärferen Sanktionen rechnen, die sich nicht an diese Auflage halten.  

 

Beim Themenbereich Arbeitszeit gibt es zwei weitere bedeutende Neuerungen. Die Ferienregelung wird vereinfacht und vereinheitlicht: Alle Mitarbeitenden haben ab 2010 fünf Wochen Ferien. Dies bedeutet insbesondere für die vielen Angestellten im Stundenlohn einen Fortschritt. Väter kommen bei der Geburt ihres Kindes in den Genuss von drei Tagen Urlaub statt bisher nur einem.  

 

13. Monatslohn für alle und neues Lohnsystem

Beim Thema Lohn gibt es zahlreiche Verbesserungen. Diese treten anfangs 2012 in Kraft. Sehr erfreulich ist die Einführung des vollen 13. Monatslohnes für alle Mitarbeitenden, wenn sie die Probezeit bestanden haben. Dieses Begehren steht bei den gastgewerblichen Angestellten schon seit vielen Jahren zuoberst auf der Liste der zu verbessernden Punkte. Das beharrliche Einfordern des 13. Monatslohnes hat sich nun ausgezahlt.  

 

Bei den Mindestlöhnen steht ein Systemwechsel an. Die Aus- und Weiterbildung wird konsequent berücksichtigt und aufgewertet. Die Aus- und Weiterbildung lohnt sich in mehrfacher Hinsicht. So gibt es beispielsweise eine neue Kategorie für Mitarbeitende ohne Berufslehre, welche die fünfwöchige Weiterbildung „Progresso“ absolviert haben (Fr. 3'600.-). Der Mindestlohn bei abgeschlossener 3-jähriger Lehre im Gastgewerbe steigt von Fr. 3'823.- auf Fr. 4'100.-.  

 

Die jetzt für 2012 ausgehandelten neuen Mindestlöhne werden vor der In-Kraft-Setzung noch angepasst, wenn die in der Zwischenzeit aufgelaufene Teuerung 2% übersteigen wird.  

 

In den Regionen, die früher dem Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) unterstanden – darunter fallen Berggebiete und wirtschaftlich schwache Regionen – kann heute der Mindestlohn für Ungelernte um 10% unterschritten werden. Diese zeitlich unbefristete Abzugsmöglichkeit entfällt ab 2012.  

 

Um die Mehrkosten der Lohnverbesserungen teilweise zu kompensieren, wird 2012 ein Einarbeitungsabzug bei der Lohnkategorie für Ungelernte während den ersten 6 Anstellungsmonaten eingeführt. Dieser Abzug beträgt 2012 10% und ab 2013 8%.  

 

Aus- und Weiterbildung systematisch gefördert

Die Aus- und Weiterbildung wird ab 2010 systematisch gefördert. Dies betrifft alle Aus- und Weiterbildungen, auf welche sich das neue Lohnsystem abstützt. Zu diesem Zweck wird der Vollzugskosten- und Bildungsbeitrag von jährlich Fr. 48.- pro Mitarbeitenden und Betrieb auf Fr. 89.- erhöht. Mit diesen zusätzlich erhobenen Beiträgen werden die Kurs- und Prüfungskosten sowie der Lohnersatz bezahlt.  

 

Anwendung des neuen GAV gestärkt

Eine weitere Absicht der GAV-Erneuerung war, mit einer Vereinfachung zu mehr Sicherheit sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Mitarbeitenden beizutragen und so eine bessere Selbstkontrolle und Anwendung des GAV zu erreichen. Indem zahlreiche Bestimmungen in den Bereichen Arbeitszeit, Ferien, 13. Monatslohn, Lohnabzüge vereinfacht oder aufgehoben wurden, haben wir dieses Ziel mehrheitlich erreicht.  

 

Flyer in 9 Sprachen

"Unia lohnt sich! Wichtige Neuerungen des Gesamtarbeitsvertrages 2010/2012"




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