Der neue L-GAV 2010 bringt wichtige Verbesserungen
Der neue Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe bringt zahlreiche Verbesserungen für die Mitarbeitenden und ist ein grosser Fortschritt für die ganze Branche. Diese setzen insbesondere bei den vier Themenbereichen Arbeitszeit, Lohn, Aus- und Weiterbildung sowie Anwendung an.
- Jeder Arbeitgeber muss die Erfassung der Arbeitszeit sicherstellen und den Mitarbeitenden den Überstundensaldo monatlich schriftlich mitteilen.
- Die Ferienregelung wird vereinfacht und vereinheitlicht: Alle Mitarbeitenden haben ab 2010 fünf Wochen Ferien.
- Ab 2012 erhalten endlich alle Mitarbeitenden, welche die Probezeit bestanden haben, den vollen 13. Monatslohn.
- Bei den Mindestlöhnen steht ein Systemwechsel an. Es gibt eine neue Kategorie für Mitarbeitende ohne Berufslehre, welche die fünfwöchige Weiterbildung „Progresso“ absolviert haben (Fr. 3'600.-). Der Mindestlohn bei abgeschlossener 3-jähriger Lehre im Gastgewerbe steigt von Fr. 3'823.- auf Fr. 4'100.-. Die jetzt für 2012 ausgehandelten neuen Mindestlöhne werden vor der In-Kraft-Setzung noch angepasst, wenn die in der Zwischenzeit aufgelaufene Teuerung 2% übersteigen wird.
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