Leistungsexport
Neu ist der Leistungsexport. Schweizer und EU-Staatsangehörige, die in der Schweiz Arbeitslosenentschädigung beziehen, können sich zwecks Stellensuche für längstens drei Monate in den EU-Raum begeben.
Während der Dauer des Auslandaufenthaltes erhalten sie von der Schweiz weiterhin Arbeitslosenentschädigung.
