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Leistungsexport

Neu ist der Leistungsexport. Schweizer und EU-Staatsangehörige, die in der Schweiz Arbeitslosenentschädigung beziehen, können sich zwecks Stellensuche für längstens drei Monate in den EU-Raum begeben.

Während der Dauer des Auslandaufenthaltes erhalten sie von der Schweiz weiterhin Arbeitslosenentschädigung.