Kein Lohndumping!
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Seit dem 1. April 2006 gelten die neuen flankierenden Massnahmen und damit der vertragliche Schutz der Gesamtarbeitsverträge. Bei allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen gelten die Massnahmen auch für Temporärarbeitende. Zumindest in der Theorie. Die Umsetzung dieser Schutzmassnahmen scheint allerdings viele Temporärbüros in der Praxis zu überfordern. So erhalten immer noch viele Temporäre nicht den Lohn, der ihnen gemäss GAV zusteht. Dagegen wehren können sich nur wenige – viele wissen nicht einmal, wie hoch der vertragliche Mindestlohn in ihrer Branchen ist.
Diesen Misstand will Unia nun unter anderem mit einer Broschüre Abhilfe schaffen, welche die vertraglichen Mindestbestimmungen und ihre Anwendung auf den Temporärbereich für die wichtigsten Bau-, Gewerbe- und Dienstleistungsbranchen erklärt.
Pressekonferenz der Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) vom 8. Januar 2008: "Flankierende Massnhamen / Personenfreizügigkeit"
Pressekonferenz der Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) vom 30. Oktober 2006: "Löhne und flankierende Massnahmen"
>> "Gleicher Schutz für alle!", eine Broschüre für temporär Beschäftigte, Leiharbeitnehmende und entsandte Arbeitnehmende

