Lohngleichheit
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Die Lohngleichheit ist noch lange nicht erreicht
Der Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist seit 1981 in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert. Aber dieser Grundsatz ist noch lange nicht in die Realität umgesetzt. Denn noch immer verdienen Frauen 19 Prozent weniger als Männer.
Um die Gleichstellung von Frau und Mann tatsächlich erreichen zu können, müssen die Lohnunterschiede aber endlich verschwinden! Die Unia kämpft deshalb auf verschiedenen Ebenen gegen diese Ungleichheit an.
Unia berät
Unia klärt die Arbeitnehmerinnen über das Thema Lohngleichheit auf und zeigt ihnen, welche Massnahmen sie gegen Lohndiskriminierungen ergreifen können.
Am 3. Dezember 2008 haben beispielsweise zahlreiche Unia-Sekretariate ihre Türen geöffnet und für alle interessierten Frauen gratis Beratungen zum Thema Lohngleichheit durchgeführt. Zudem hat Unia auch die Informationsbroschüre „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – wie sich Frauen gegen Lohndiskriminierung wehren können“ herausgegeben. Frauen, die den Eindruck haben, dass ihr Lohn nicht stimmt, können sich bei ihrem Unia-Sekretariat beraten lassen. Die Broschüre kann direkt heruntergeladen werden oder über frauen(at)unia.ch bestellt werden.
Unia sensibilisiert
In regelmässigen Abständen führt die Unia Aktionen in der Oeffentlichkeit durch, um die breite Bevölkerung zum Thema Lohngleichheit zu sensibilisieren. Solche Sensibilisierungsarbeit geschieht unter anderem mit Verteilaktionen in der Oeffentlichkeit. Am 14. Juni 2008 etwa, hat die Unia an den Fanmeilen der Euro 08 rote Karten verteilt, auf denen die Höhe der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufgezeigt wurden. Solche Aktionen sind wichtig, denn je mehr Leute über die Lohnungleichheiten informiert sind, desto grösser sind die Chancen, dass sich etwas ändert. Eine Uebersicht über zukünftige, aktuelle und vergangenen Aktionen ist hier zu finden.
Unia ermuntert alle Frauen dazu, ihre Löhne nicht einfach hinzunehmen, sondern genau hinzuschauen, ob ihr Lohn gerecht ist. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat einen Lohngleichheitsrechner entwickelt, den Fairpay–Lohnrechner, auf dem die Arbeitnehmerinnen überprüfen können, ob sie von einer Lohnungleichheit betroffen sind oder nicht.
Unia fordert Lohngleichheitskontrollen
Faktoren wie Ausbildung, Erfahrung und die Stellung im Unternehmen dürfen bei der Höhe des Lohnes berücksichtigt werden. Knapp die Hälfte (40%!) der Lohndifferenz ist jedoch nicht mit diesen objektiven Faktoren erklärbar und beruht somit auf einer Lohndiskriminierung auf Grund des Geschlechts. Um solchen Diskriminierungen entgegenzuwirken fordert Unia die ArbeitgeberInnen auf, Vereinbarungen mit der Gewerkschaft zu treffen, die die partnerschaftliche Ueberprüfung der Löhne garantieren.
Zudem stellt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) für Unternehmen das Instrument Logib zur Verfügung, mit dem ArbeitgeberInnen auf einfache Weise überprüfen können, ob in ihren Unternehmen Lohndiskriminierungen vorhanden sind.
Unia leistet politische Arbeit
Unia mischt sich auch auf politischer und gesetzlicher Ebene ein. So erarbeitet sie z.B. in Zusammenarbeit mit NationalrätInnen parlamentarische Vorstösse, um die Gleichstellung von Frau und Mann voranzutreiben und griffigere Massnahmen durchzusetzen.
Unia setzt den Anspruch auf Lohngleichheit vor Gericht durch
Unia setzt, wenn nötig, den Anspruch auf Lohngleichheit auch vor Gericht durch, in dem sie Lohn- und Verbandsklagen führt.
Ein Beispiel:
Renate Allemann gehört zu den Frauen, die lange um ihr Recht auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit gekämpft hat. Als Angestellte bei einer Versicherung hat sie trotz einer Beförderung nur eine geringe Lohnerhöhung bekommen. Daraufhin erkundigte sie sich bei drei Arbeitskollegen, die in ähnlichen Aufgabenbereichen arbeiteten, nach deren Löhnen. Renate Allemann stellte fest, dass sie bis zu 2000 Franken im Monat weniger verdiente, als ihre Kollegen. Nachdem ihre eigenen Versuche, die Lohndiskriminierung zu beseitigen nicht gefruchtet hatten, liess sie sich bei der Unia beraten.
Um ihr Recht auf gleichen Lohn einzufordern, reichte sie beim Gericht eine Lohngleichheitsklage ein. Was folgte, war ein langer Rechtsstreit, bei dem die Unia sie begleitete, beriet und unterstützte. Schliesslich willigte ihr ehemaliger Arbeitgeber ein, ihr Lohnnachzahlungen von 45'000 Franken zu bezahlen.
Unia unterstützt, berät und ermutigt alle weiblichen Mitglieder, die diesen mutigen Weg gehen wollen.



