Lohnzahlungsprobleme

Ausstehende Lohnzahlung

Im Betrieb ist ein bestimmter Lohnzahlungstermin üblich (häufig der 25. des Monats). Die Lohnzahlung ist noch ausstehend. Auf Nachfrage hin erklärt der Arbeitgeber:

  • Er hat kein Geld mehr, er ist zahlungsunfähig,
  • es droht der Konkurs der Firma
  • Es ist nur ein kleines Problem mit der Bank, der Lohn kommt dann schon noch

Melden Sie sich umgehend beim nächsten Arbeitsamt in der Wohnortgemeinde an oder suchen Sie sofort Unterstützung bei der nächsten Zahlstelle der Unia Arbeitslosenkasse.

 

 

Arbeitgeber deponiert Bilanz beim Konkursamt

Melden Sie sich umgehend beim nächsten Arbeitsamt in der Wohnortgemeinde an oder suchen Sie sofort Unterstützung bei der nächsten Zahlstelle der Unia Arbeitslosenkasse.

 

 

Forderungseingaben im Konkursfall

Damit Sie keinen Ihrer Ansprüche und somit Geld verlieren, müssen Sie nach Eröffnung des Konkurses Fristen einhalten:

  • Die von Konkrusamt publizierte Frist zur Einrichung der Forderungen betreffend Lohn und Schadenersatz für Kündigungsfrist
  • Der Antrag auf Insolvenzentschädigung ist bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons einzureichen. Die Frist beträgt 60 Tage nach der Publikation der Eröffnung des Konkurses im schweizerischen Handelsamtsblattes

Suchen Sie dazu die Unterstützung der nächsten Zahlstelle der Unia Arbeitslosenkasse.