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Mutterschaftsversicherung

Die Leistungen der Mutterschaftsversicherung werden nicht von der Arbeitslosenkasse, sondern von der AHV-Ausgleichskasse ausgerichtet. Das heisst:

Informationen zu Leistungen und Geltendmachung des Anspruchs in der
Info-Broschüre Mutterschaftsentschädigung finden Sie hier

Arbeitslose Mütter müssen einen Antrag auf Mutterschaftsentschädigung bei der AHV-Ausgleichskasse stellen. Die dazu notwendigen Formulare
318.750 - Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung;
318.751 - Ergänzungsblatt zur Anmeldung
318.752 - Arbeitgeberbescheinigung (für arbeitslose Frauen ohne Arbeitslosenentschädigung)
finden Sie hier