Kurzarbeit
Was ist Kurzarbeit?
- vorübergehende Reduktion oder vollständige Einstellung des Betriebes oder einer selbständigen Betriebsabteilung
- Sie muss wirtschaftlich bedingt (fehlende Aufträge) und unvermeidbar sein und braucht die Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter.
- wenn wegen behördlichen Massnahmen , z.B. Strassensperren bei Lawinengefahr die Angestellten den Arbeitsplatz nicht erreichen können und deshalb nicht gearbeitet werden kann.
- wenn wegen zuviel oder zuwenig Schnee oder Wasser die Kunden ausbleiben und deshalb nicht gearbeitet werden kann, könnte unter Umständen auch Kurzarbeit angemeldet werden (wetterbedingter Kundenausfall)
Nicht als Kurzarbeit bezeichnet werden können Arbeitsausfälle, die:
- nicht vorübergehend sind
- durch betriebsorganisatorische Massnahmen entstehen, wie zum Beispiel Reinigungs-, Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten
- branchen-, berufs- und betriebsüblich sind wie saisonale Beschäftigungsschwankungen
Vorteile und Zweck der Kurzarbeit
- Es werden somit Entlassungen vermieden und Arbeitsplätze bleiben erhalten
- Die vertraglichen Abmachungen mit den Mitarbeitern (gemäss Arbeitsrecht) bleiben auf jeden Fall aufrecht erhalten
- Es entstehen keine Lücken bei den Sozialversicherungen
- Die Firma erspart sich die Kosten der Personalfluktuation und behält eine intakte Mitarbeiterschaft (Know how)
Hier können Sie die Broschüren für Arbeitgeber und Kreisschreiben vom SECO herunterladen.
