Sanktionen
Die Unia Arbeitslosenkasse muss bei Fehlverhalten gemäss Gesetz die Versicherten sanktionieren, d.h. Taggelder sperren, was aber nichts mit dem grundsätzlichen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu tun hat. Die Versicherten erhalten während einer bestimmten Zeit (Anzahl Sperrtage) keine Arbeitslosenentschädigung.
Wer also z.B. selber gekündigt hat und darum Einstelltage bekommt, kann nachher ganz normal weiter Arbeitslosenentschädigung beziehen. Die Sanktion ändert nichts am Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
Das Merkblatt informiert über folgende Themen:
- Gründe und Dauer der Einstellung
- Entzug des Leistungsanspruchs
- Beschwerde gegen eine Verfügung
- Kontrollfreie Bezugstage, "Stempelferien"