Visa-Schikane für Bürger/innen aus nicht EU-Staaten endlich abgeschafft
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Der EU-Rat hat die definitive Inkraftsetzung des Schengen Abkommens auf den 12. Dezember 2008 festgesetzt. Die Schweiz wird damit Vollmitglied des Schengen Abkommens.
Insbesondere für die über 700'000 Drittstaatsangehörigen (in der Schweiz lebende Nicht-EU-Bürger/innen) bringt dies eine wichtige und seit langem erwartete Erleichterung ihrer Lebenssituation mit sich: Sie können nun ohne die bisher üblichen und völlig überflüssigen Visa-Schikanen den gesamten Schengen-Raum bereisen.
Die Unia, welche sich seit Jahren vehement für die Abschaffung der Visumspflicht engagiert hat, freut sich über diese Erklärung. Einen wichtigen Teilerfolg hatte die Gewerkschaft bereits im Sommer 2006 mit der Abschaffung der Transitvisumspflicht für Drittstaatenangehörige erreichen können.
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Der lange Weg
1998–1999: Die verschiedenen Kontakte, die die GBI zuerst zu verschiedenen Schweizer und europäischen Behörden geknüpft hat, haben leider keine grossen Früchte getragen. So bescheidet Bundesrätin Metzler der GBI, dass «aufgrund des Ratifizierungsprozess bei den bilateralen Verträge mit der EU ein offizieller Vorstoss des Bundesrates bei der EU-Kommission nicht opportun ist».
2000: Trotzdem lanciert die GBI eine Petition mit dem Ziel, die Visumspflicht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die legal in der Schweiz wohnen, abzuschaffen. Es werden über 36'000 Unterschriften gesammelt. Diese werden zuerst beim Schweizerischen Bundesrat und dann bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Daraufhin entscheidet der Bundesrat über die Visumsbefreiung für Bürgerinnen und Bürger eines Drittlandes, welche legal in der EU wohnen. Seit August 2000 benötigen diese für die Schweiz kein Visum mehr.
September 2000: Eine GBI-Delegation überbringt der EU-Kommission die Petition. Das Kabinettsmitglied Joaquim P. Nunes de Almeida empfängt die Delegation. Seine Einschätzung: Die Situation der in der Schweiz rechtmässig lebenden Drittstaatenangehörigen verdiene eine würdige Lösung. Denkbar sei für ihn die Anwendung der Regelung, wie sie bereits in der EU für Drittstaatenangehörige funktioniere.
Sowohl die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) als auch der Europäische Bürgerbeauftragte werden von der GBI angefragt, mit dem Anliegen ebenfalls an die EU-Kommission zu gelangen. Gleichzeitig werden in der Schweiz weitere Strassenaktionen organisiert – z.B. vor der Österreichischen Botschaft in Bern – um öffentlichen Druck zu erzeugen.
Ende 2000: Erst die direkte Kontaktnahme mit einem Mitglied des Europaparlaments bringt auf politischer Ebene Fortschritte. Denn daraufhin reicht die portugiesische Parlamentarierin Ilda Figueiredo eine Parlamentarische Anfrage an die Europäische Kommission ein.
Sommer 2001: Die Europäische Kommission nimmt zur parlamentarischen Anfrage von Ilda Figueiredo und zur GBI-Petition Stellung: Zwar schliesst die Kommission in ihrer Antwort eine sofortige Aufhebung der Visumspflicht aus. Gleichzeitig hält sie aber fest, dass die Mitgliedstaaten – auch ohne Änderung der gültigen Gesetzgebung – Schengener Transitvisa für Mehrfacheintritte mit einer längeren Gültigkeitsdauer ausstellen könnten. In ihrer Stellungnahme erkennt die Kommission somit die Notwendigkeit an, hier für Erleichterungen im Personenverkehr zu sorgen.
Die GBI fordert sofort die diplomatischen Vertretungen der Schengen-Staaten in der Schweiz auf, die Transitvisa für die Dauer von drei Jahren, mindestens aber für die Länge der Aufenthaltsbewilligung auszustellen. Von den direkt betroffenen diplomatischen Vertretungen wird zudem dringend eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Praxis zur Visumserteilung gewünscht. Die GBI erhält jedoch keine offizielle Antwort.
April 2002: Die GBI lädt die Botschafter von Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich zu einem Treffen ein, um Problematik und Handlungsspielräume zu besprechen.
Juni 2002: Für die Diskussion reist auch die in diesem Dossier engagierte EU-Parlamentarierin Ilda Figueiredo an. Verschiedene Lösungsansätze werden diskutiert, z.B. Transitvisa für längere Zeit auszustellen, wobei festgehalten wird, dass die Entscheidungen von den zuständigen Instanzen des Schengen-Abkommens getroffen werden müssen.
Juli 2002: Einen Monat nach dem Botschaftertreffen geben die Vertreter/-innen dieser Staaten grünes Licht für eine Lockerung des Visumszwanges. Neu werden Transitvisa ausgestellt, die für längere Zeit gültig sind: Migrant/-innen mit einem C-Ausweis können Transitvisa mit der Gültigkeit von zwei Jahren, Migrant/-innen mit einem B-Ausweis Transitvisa für ein Jahr erhalten.
Frühling 2003: Die Ausstellung von länger gültigen Visa bringt nicht die erhoffte Entschärfung der Situation. Die GBI arbeitet mit dem Forum für die Integration der Migranten und Migrantinnen (FIMM) zusammen. Gemeinsam lobbyieren sie in Brüssel für das Anliegen. Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Renzo Imbeni, und der Europa-Abgeordnete von Italien, Gianni Pittella, sichern ihre Unterstützung zu.
Mai 2003: Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB): Der EGB stimmt dem Antrag des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zu, sich für die sofortige Aufhebung der Visumspflicht für die Durchreise durch EU-Staaten für Staatsangehörige von Drittstaaten, die sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten, einzusetzen.
Juni 2003: Die Gewerkschaften GBI und SMUV organisieren eine Aktion vor dem italienischen Konsulat in Bern gegen die Missstände bei der Visumserteilung.
Juli 2003: Eine Delegation der GBI und des FIMM reist erneut nach Brüssel und trifft eine Delegation des Kabinetts des EU-Kommissar Antonio Vitorino. Ziel der Treffens: Abschaffung des Schengener-Visums für die in der Schweiz lebenden MigrantInnen. Der Vizepräsident des Europäischen Parlamentes, Renzo Imbeni, sowie weitere EU-Parlamentarier begleiten unsere Delegation.
September 2003: Das Thema wird in der EU-Visa-Kommission traktandiert, die Diskussion wird aber auf Mitte Oktober verschoben. Die GBI versucht den politischen Druck aufrechtzuerhalten.
GBI und FIMM machen intensive und systematische Informations- und Lobbyarbeit bei diversen Regierungen und Botschaften in der Schweiz. Die GBI informiert auch die Gewerkschaftsbünde Deutschlands, Österreichs und Frankreichs.
Renzo Imbeni und Gianni Pittella setzen sich in Brüssel für das Anliegen ein. Ilde Figuereido stellt der EU-Kommission eine schriftliche Anfrage zum Thema.
Oktober 2003: Das Thema wird in der EU-Visa-Kommission diskutiert. Es gibt keine grundlegende Opposition – nur ein Schengener Staat spricht Bedenken aus. Trotzdem wird das ganze Dossier dem juristischen Dienst des EU-Rates und der EU-Kommission übergeben. Dieser soll eine juristisch fundierte Lösung ausarbeiten, welche in der ersten Hälfte 2004 in Kraft treten könnte.
November 2003: GBI und FIMM treffen in Brüssel – in Begleitung des Europa-Parlamentariers Gianni Pittella – den Vertreter der EU-Kommission Nunes De Almeida. Für den Vertreter der EU-Kommission steht ausser Frage, dass die Schengener Staaten das Problem der Visa für Nicht-EU-Bürger/-innen, die in der Schweiz leben, lösen wollen. Auch die EU-Kommission sei praktisch geschlossen für eine Aufhebung der Visumspflicht.
GBI und FIMM führen weitere Gespräche mit Botschaftern in der Schweiz.
Dezember 2003: Auch die EU-Kommission ist geschlossen für eine Aufhebung der Visumspflicht. GBI und FIMM erhalten die mündliche Zusage, dass das Problem vor den nächsten Sommerferien gelöst werde. Eine schnelle, praktikable Lösung könnte zusammen mit der Anpassung des Schengen-Reglements für die zehn neuen EU-Staaten gefunden werden. Der genaue Zeitplan für die ausstehenden Schritte muss noch festgelegt werden, und dieie Vorlage muss auf jeden Fall noch durchs EU-Parlament.
März 2004: Keine Lösung in Sicht – es wird klar: Die geforderte kurzfristige Übergangsmassnahme nur für die Sommerferien wird nicht realisiert.
GBI/SMUV und FIMM organisieren eine Aktion in Brüssel während des EU-Gipfels und machen am Vortag an einer Pressekonferenz im EU-Parlament mit Unterstützung von EU-Parlamentariern auf das Thema aufmerksam.
Am gleichen Tag (25.3.) antwortet die EU-Kommission auf unsere Aktion mit einem Pressecommuniqué und verspricht eine baldige Lösung. Im Communiqué werden Lösungsvorschläge skizziert.
April 2004: GBI und FIMM lassen direkt dem Präsidenten der EU-Kommission, Romano Prodi, einen Brief zukommen.
Brief vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) an Bundespräsident Joseph Deiss.
Mai 2004: Antwort von Prodi: «Die Kommission prüft Lösungen für die verbesserte Mobilität der BürgerInnen von Drittstaaten in den Schengener-Staaten.»
Antwort von Deiss: «Mit dem Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen (Bilateralen II) könnte das Problem gelöst werden, jedoch erst mittelfristig, da Schengen in der Schweiz frühestens im Jahr 2007 umgesetzt werden kann.»
Juni 2004: GBI und FIMM machen die Slowenische Botschaft auf die doppelten Schwierigkeiten aufmerksam, die Leute aus dem ehemaligen Jugoslawien (vor allem Kosovo-Albaner) bei der Durchreise durch Slowenien haben (zusätzliches Visum).
Juli 2004: In Brüssel liegt endlich ein Reglementsentwurf zur Lösung der Visaproblematik vor, welcher aber im Juli in der EU-Visagruppe nicht beraten wurde. Dieses Reglement sähe vor, dass künftig ein gültiger Ausländerausweis direkt als Transitvisa gebraucht werden kann. Dies würde einen grossen Teil des Problems auf einen Schlag lösen, sind doch über 90 Prozent der ausgestellten Papiere Transitvisa. Das neue Reglement für eine Visaregelung muss zuerst in der EU-Visagruppe diskutiert und verabschiedet werden, bevor es vom EU-Parlament beraten werden kann. Wenn keine weiteren Verzögerungen auftreten, könnte dies noch vor Ende 2004 erfolgen.
August 2004–August 2005: Unia und FIMM lobbyieren in Brüssel, bis der Reglemententwurf traktandiert und beraten wird.
Juni 2005: Die Schweiz sagt Ja zu den Schengen Abkommen. Diese werden voraussichtlich Anfang 2008 umgesetzt werden.
September 2005: Die Schweiz sagt Ja zur Erweiterung des freien Personenverkehrs mit den neuen EU-Staaten.
September 2005: EU-Kommissar Frattini verkündet an einer Pressekonferenz, dass die EU-Kommission am 22. August 2005 den endgültigen Entwurf für das neue Schengen-Reglement unterzeichnet hat, welches für in der Schweiz lebende Nicht-EU-Angehörige mit einem B- oder C-Ausweis den visumsfreien Transit durch den Schengen-Raum vorsieht.
August 2005–April 2006: Unia und FIMM lobbyieren in Brüssel, bis das Reglement vom EU-Parlament verabschiedet und vom Ministerrrat möglichst schnell ratifiziert wird.
6. April 2006: Das EU-Parlament verabschiedet praktisch einstimmig das neue Schengen-Reglement.
27. April 2006: Der EU-Ministerrat diskutiert das Reglement.
1. Juni 2006: Der EU-Ministerrat ratifiziert das Reglement.
20. Juni 2006: Das Reglement wird publiziert.
10. Juli 2006: Freie Fahrt in die Ferien ab 10. Juli! Dank dem unermüdlichen Engagement der Unia (vorher von GBI und, SMUV) haben wir in Zusammenarbeit mit dem Forum für die Integration von Migrantinnen und Migranten (FIMM) einen ausserordentlichen Erfolg erreicht: die faktische Abschaffung von Transitvisa für in der Schweiz lebende Nicht-EU-Angehörige. Neu kann ein B- oder C-Ausweis zusammen mit dem Pass als Transitvisum (maximal fünf Tage) gebraucht werden. Das bisherige für den Transit durch ein Schengen Land entfällt endlich. Über 700'000 in der Schweiz lebende Nicht-EU-BürgerInnen waren von der Visumspflicht betroffen. 94 Prozent der in der Schweiz ausgestellten Visa waren Transitvisa.
12. Dezember 2008: Am 12. Dezember 2008 wird die Schweiz Vollmitglied des Schengen Abkommens. Die über 700'000 Drittstaatsangehörigen (in der Schweiz lebende Nicht-EU-Bürger/innen) können endlich ohne die bisher üblichen und völlig überflüssigen Visa-Schikanen den gesamten Schengen-Raum bereisen.

