Ruth Dreyfuss: «Zum Beispiel Stanley van Tha»
15.05.2006
Wir wissen, dass es auf der Welt Regime gibt, die jegliche Opposition unterdrücken. Wir wissen, dass manche Menschen ihre Haut nur dann retten können, wenn sie, weit weg von daheim, Schutz und Aufnahme finden. Denken Sie, dass es denen immer gelingt, von ihren Folterern Pässe zu bekommen? Männer, Frauen und sogar Kinder werden von zu Hause vertrieben. Nicht von ihren Verfolgern, sondern von der Armut. Angezogen von den reichen Ländern, hoffen sie, dort arbeiten und eine Existenz aufbauen zu können. Manchmal versuchen sie eine Rückweisung zu verhindern, indem sie ihre Papiere vernichten. Denn mit einer Rückweisung verlören sie ihre letzte, verzweifelte Hoffnung.
VERDACHT. Laut revidiertem Asylgesetz sind fehlende Ausweispapiere Grund genug, nicht auf ein Asylgesuch eingehen zu müssen. Derart gross ist das Misstrauen jenen gegenüber, die an unsere Türe klopfen, dass man sich im Zweifelsfalle nicht einmal mehr zu ihren Gunsten entscheiden mag. Ob mit oder ohne Papiere, diese Menschen werden immer verdächtigt. Zum Beispiel Stanley Van Tha: Er sagte, er werde vom burmesischen Regime verfolgt. Man glaubte ihm nicht, gerade weil er einen Pass hatte. Von zwei Polizisten flankiert, wurde er 2004 nach Burma ausgeschafft. Und dort umgehend zu 19 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Schweiz hatte nun den Beweis, dass er die Wahrheit gesagt hatte. Zu spät für Van Tha. Alle Asylsuchenden müssen das Recht auf eine sorgfältige Prüfung ihrer Situation haben. Im Zweifelsfall muss zu ihren Gunsten entschieden werden. Und: Willkür, die Lotterie mit Leben und Tod, muss dabei ausgeschlossen werden. All das sollte ein Asylgesetz eigentlich garantieren.
NICHT WÜRDIG. Das revidierte Asylgesetz jedoch tut das Gegenteil. Deshalb widerspricht es dem Geist internationaler Verpflichtungen der Schweiz. Deshalb ist es der Schweiz nicht würdig. Und deshalb müssen wir es am 24. September ablehnen.
Links:

