Stopp Diskriminierung der Teilzeit-Arbeit!
Unia engagiert sich für die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Unia kämpft an allen Fronten gegen indirekte Diskriminierung, welcher häufig Frauen zum Opfer fallen. Bei der Überstundenentschädigung für Teilzeitangestellte kommt diese Art der Diskriminierung speziell zum Vorschein.
Viele Frauen arbeiten Teilzeit, doch oftmals ohne Entschädigung der geleisteten Überstunden. Die Gesetze gehen vom Modell der Vollzeitarbeit aus, ein Modell, das bei Männern viel häufiger ist. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen werden Überstunden zwingend erst ab der 45. oder 50. Wochenarbeitsstunde – je nach Beruf – mit Zuschlag entschädigt (sogenannte Überzeit).
Das hat für Teilzeitbeschäftigte zur Folge, dass sie nicht in den Genuss des obligatorischen Überzeitzuschlags kommen, auch wenn sie massiv mehr als das vertraglich vereinbarte Teilzeit-Pensum arbeiten (der Überstundenzuschlag gemäss Obligationenrecht ist nicht zwingend). Wenn die Höchstarbeitszeit bei Teilzeit jedoch proportional zum Beschäftigungsgrad definiert würde, wäre diese indirekte Diskriminierung der Frauen beseitigt. Genau diese Frage ist der Inhalt der von Franziska Teuscher im Namen der Unia Frauen parlamentarischen Initiatvie « Gleicher Entschädigung für die Teilzeitarbeitenden».
>> Link auf die Parlamentarische Intiative, welche Franziska Teuscher im Namen der Unia Frauen eingereicht hat
Konkretes Beispiel
Konkretes Beispiel eines 50% Arbeitsvertrages (Aldi), welcher unter Art. 1.5 deutlich aufzeigt, dass Überstunden auch bei Teilzeitarbeitenden erst ab der 50. Arbeitsstunde mit Zuschlag entschädigt werden.



