Liberalisierung – zu welchem Preis?
Die WTO-Doha-Runde nach Honkong
Sowohl im Rahmen des Welthandelssystems der WTO wie auch innerhalb der europäischen Union sind derzeit Bestrebungen weitgehender Liberalisierungen im Gange. Betroffen sind insbesondere der Dienstleistungssektor und der Agrarbereich. Gerade in den ehemaligen „Industrieländern“ hat der Dienstleistungssektor in den letzten Jahrzehnten massiv an Bedeutung gewonnen. Gemäss WTO beträgt der weltweite Handel mit Dienstleistungen mittlerweile 20% des Handelsvolumens. Ziel der aktuellen Liberalisierungsforderungen besteht einmal mehr darin, neue Absatzmärkte zu erzielen, indem „Handelshemmnisse“ wie gesetzliche Regulierungen oder Schutzzölle sukzessive abgebaut werden. Während im Dienstleistungsbereich in erster Linie die „entwickelten“ Länder Druck machen, sind es im Agrarsektor die aufstrebenden Schwellenländer wie Brasilien und Indien, die den radikalen Abbau von Zollschranken und staatlichen Subventionen fordern. Auf Ebene der WTO wie auch innerhalb der EU sind die Diskussionen um anstehende Liberalisierungsprojekte bis jetzt äusserst kontrovers verlaufen. Die Verhandlungen kommen nur harzig voran und zeitliche Horizonte der Umsetzung werden immer wieder verschoben. Gerade von Seiten sozialer Bewegungen, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen zeichnen sich grosse Widerstände ab.
Menschenwürdige Arbeitsplätze weltweit?
Mitte Dezember 2005 fand in Hongkong die 6.Ministerkonferenz der WTO statt. Nach der gescheiterten Konferenz von Cancun/Mexico vor zwei Jahren hatte man sich das minimale Ziel gesetzt, zumindest die ins Stocken geratenen Verhandlungen der 2001 angefangenen Doha-Runde wieder in Gang zu setzen. Mit einer damals beschlossenen „Entwicklungsrunde“ sollten im Speziellen die Bedürfnisse der Entwicklungsländer berücksichtigt und Ungerechtigkeiten des bisherigen Welthandelssystems korrigiert werden. Nichtregierungsorganisationen und internationale Gewerkschaften zweifeln jedoch an der tatsächlichen Umsetzung dieser Absicht und streichen hervor, dass die WTO-Politik bisher einseitig auf die Interessen multinationaler Konzerne ausgerichtet war. Das „Wunder von Marrakesch“ sei bis jetzt noch nicht eingetreten - das heisst die anlässlich der Gründung der WTO im Jahre 1994 ausgesprochene Verpflichtung der weltweiten Anhebung des Lebensstandards, der Sicherung der Vollbeschäftigung und eines kontinuierlichen Wachstums der Realeinkommen. Die Erwartungen an die Konferenz von Hongkong waren demnach nicht besonders hoch. In einer gemeinsamen Erklärung halten die internationale Gewerkschaften fest: „Sowohl in Entwicklungs- als auch in Industrieländern werden Landwirtschaft, Arbeitsplatzsicherheit und ein menschenwürdiger Lebensunterhalt von unfairem Handel eher bedroht als gefördert (…) für hunderte von Millionen Arbeitnehmern weltweit gibt es einen grossen Vertrauensverlust in das internationale Handelssystem (…)“.
Weitere Liberalisierungen im Agrarsektor
Nach erfolglosen ersten Konferenztagen in Hongkong haben sich die Wirtschaftsminister in letzter Minute auf ein minimales Programm einigen können. Dieses beinhaltet insbesondere im heftig diskutierten Agrarbereich einige Beschlüsse von relevanter Tragweite. Die Tatsache, dass die zur G20 zusammengeschlossenen Schwellenländer, die so genannten „Agrarexporteure“, an Durchsetzungskraft und Verhandlungsmacht in der WTO gewinnen, zeigt sich am Endresultat der Ministerkonferenz:
Export-Subventionen für Agrarprodukte sollen bis 2013 aufgehoben werden
Die Industriezölle sollen nur in gleichem Masse abgebaut werden wie die Agrarzölle
Für die ärmsten 49 Entwicklungsländer wird ein „Hilfspaket“ beschlossen: Sie erhalten für 97% ihrer Produkte einen Quoten- und Zollfreien Zugang zu den Industrie- und Schwellenländern. Dieser Beschluss geht auf einen Kompromissvorschlag der Schweiz zurück.
Die Detailfragen zu diesen groben Zielsetzungen sollen bis Ende 2006 geklärt werden.
Trotz den Zugeständnissen im Bereich der Exportsubventionen sind die USA nicht bereit, ihre internen Beihilfen für die Produktion von Baumwolle sofort aufzugeben. Besonders stossend ist diese Praxis für afrikanische Produzenten, deren Existenzsicherung aufgrund verzerrter und viel zu tiefer Weltmarktpreise gefährdet ist.
Wie der Schweizerische Bauernverband bestätigt, hat die beschlossene Abschaffung der Exportsubventionen für die Schweiz keine grossen Auswirkungen. Nur etwa fünf Prozent der staatlichen Ausgaben für die Landwirtschaft entfallen auf Exportsubventionen. Für die Existenz der Schweizer Bauern sind daher vielmehr Subventionen in Form von Direktzahlungen sowie ein hoher Zollschutz entscheidend. In diesen Bereichen haben die Minister in Hongkong lediglich entschieden, im nächsten Jahr weiter zu verhandeln. Im Landwirtschaftssektor kommt es also innerhalb der WTO zu einer Solidarisierung der grossen Nettoagrarimporteure des Nordens (G10, inkl. Schweiz) mit den agrarimportierenden Ländern des Südens (G33). Im Vordergrund stehen bei diesen Gruppierungen der Schutz der nationalen Landwirtschaften und die Gewährleistung des Rechts eines Staates auf eine gesicherte Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung.
Gats: Liberalisierungsoffensive angelaufen
Im Dienstleistungsbereich fordern vor allem die industrialisierten Länder einen weitreichenden Marktzugang für ihre stark wachsenden Dienstleistungsbranchen. Prominente Bereiche sind Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen (USA), die Wasserversorgung (EU) oder der Finanzmarkt. Gemäss Seco strebt die Schweiz vor allem in Letzterem eine breite Marktliberalisierung an (Dienstleistungsofferte vom 10.6.05). Die Bereiche des Service Public hingegen sollen vorläufig noch ausgeschlossen bleiben, wobei eine einheitliche Definition heute fehlt. Eine „generelle Ausnahmeklausel“ für den Service Public in ihrer Verpflichtungsliste, wie das z.B. die EU hat und von einer SP-Motion gefordert wurde, lehnt der Bundesrat als „zu unflexibel“ ab.
Bereits im Vorfeld der Konferenz von Hongkong wurde die Kritik laut, dass Zugeständnisse im Bereich der Landwirtschaft sozusagen als „Verhandlungschips“ für die Öffnung der Dienstleistungsmärkte verwendet werden. Das Gats basierte ursprünglich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, das heisst es bestand keine Verpflichtung, auf Liberalisierungsforderungen anderer WTO-Mitglieder eingehen zu müssen. Das Abkommen wurde daher lange auch als „entwicklungsfreundlich“ gewertet: Jedes Land konnte frei wählen, ob und wie es liberalisieren wollte. Mit der Forderung einiger Industrieländer nach einer Mindestanzahl von Marktöffnungen wird das Prinzip der Freiwilligkeit in Frage gestellt. Gerade die wenig entwickelten Länder, die bis jetzt nur über einen schwachen Dienstleistungssektor verfügen, geraten im Zuge dieser neuen Liberalisierungsoffensive unter Druck. Die Schweiz trägt zu diesem Druck wesentlich bei, indem sie etwa eine Messmethode zur Beurteilung der eingegangenen Liberalisierungsofferten ausgearbeitet hat.
Marianne Hochuli, Expertin für Handelsfragen bei der Erklärung von Bern, befürchtet folgende Verschlechterungen in den Entwicklungsländern, wenn diese ihre Dienstleistungsbereiche allzu schnell öffnen:
Die Auslagerung der Grundversorgung verschlechtert den Zugang zum Service Public und erhöht dessen Preis
Durch das „Inländerprinzip“ (Gleichstellung ausländischer Firmen mit inländischen) erhalten lokale Betriebe nicht verkraftbare Konkurrenz
Staatliche Regulierungsmöglichkeiten werden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene eingeschränkt (gesetzliche Verankerung des Service Public, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften, Bauvorschriften etc.). Solche Regulierungen werden analog zu Zöllen von der WTO als „Handelshemmnisse“ definiert.
„Mode 4“: temporäre Arbeitsmigration weltweit?
Im Gats werden vier Möglichkeiten der Erbringung von Dienstleistungen im internationalen Handel unterschieden. Besonders umstritten ist die vierte Dienstleistungsart, bekannt unter dem Begriff „Mode 4“. Diese sieht vor, dass qualifizierte Beschäftigte eines Mitgliedstaates in einen anderen entsendet werden können, um dort für eine gewisse Zeit eine Dienstleistung zu erbringen. Der Zugang zu „Mode 4“ wird insbesondere von Ländern des Südens verlangt, die ihre hochqualifizierten Arbeitskräfte „exportieren“ möchten. Im Gegenzug sind die Dienstleistungsunternehmen des Nordens an neuen Absatzmärkten in bisher reglementierten Bereichen dieser Länder interessiert. Die Internationalen Gewerkschaften befürchten, dass „Mode 4“ in der derzeitigen Form keinen wirksamen Schutz der betroffenen Wanderarbeitnehmenden gewähren könne. Sie fordern verbindliche Rahmenregelungen, die arbeitsrechtliche Standards garantieren sowie der Ausbeutung und Diskriminierung vorbeugen. Nur in jenen Dienstleistungsbereichen sollten Verpflichtungen nach „Mode 4“ eingegangen werden, wo die Einhaltung der Kernarbeitsnormen, des nationalen Arbeitsrechts wie auch der Tarifvereinbarungen im Gastland sichergestellt ist. Die Schweiz ist bereits im Rahmen der abgeschlossenen Uruguay-Runde spezifische „Mode 4“ Verpflichtungen eingegangen. Diese gelten für befristete Einsätze von hochqualifiziertem Personal ausländischer Unternehmungen. Für solche firmeninterne Transfers von Kader und Spezialisten in die Schweiz gelten die hier üblichen Lohn- und Arbeitskonditionen (Seco). In welcher Form die Idee von „Mode 4“ in der WTO weiter vorangetrieben und umgesetzt wird, ist derzeit noch unklar. In Honkong ist man hier nicht vorangekommen.
Kritik
Die Schweizer Koordination Gerechter Welthandel äussert sich zum Ausgang der Konferenz enttäuscht und beunruhigt. Die verabschiedete Ministererklärung der WTO-Mitglieder enthalte nur wenige Elemente einer wirklichen Entwicklungsrunde. Trotz dem „Hilfspaket“ bleibe den betroffenen Ländern in allen verhandelten Bereichen nur wenig Handlungsspielraum. In der Stellungnahme des europäischen und des internationalen Gewerkschaftsbundes wird insbesondere die Unfähigkeit der WTO kritisiert, sich bezüglich der Bedingungen weltweiter Handelsabkommen zu den Normen der ILO zu bekennen. Vor weiteren Liberalisierungsrunden müssten zudem unbedingt Folgeabschätzungen für die Beschäftigung und die Arbeitsbedingungen gemacht werden.
Unia-Position zu WTO/Gats
Die Unia schliesst sich dem Standpunkt der europäischen und internationalen Gewerkschaften an. Weltweite Liberalisierungsbestrebungen im Agrar-, Industriegüter- und Dienstleistungsbereich müssen die Situation der schwächeren Länder berücksichtigen und dem Zweck eines „menschenwürdigen Lebensunterhalts“ untergeordnet werden. Bei der Landwirtschaft muss ein „vorsichtiger“ Marschplan den Bedürfnissen der landwirtschaftlichen Bevölkerung in unseren Ländern (G-10) und den ärmeren Entwicklungsländern entgegenkommen. Dies entspricht auch der Position des Bundesrates.
Damit die zukünftigen Handelsabkommen nicht allein den multinationalen Konzernen dienen, sind die Folgen vorsichtig abzuschätzen und die Rahmenbedingungen wesentlich zu verbessern. Dies gilt insbesondere auch beim Gats, wo trotz der grossen Bedeutung unserer Dienstleistungsexporte ein Marschhalt angesagt ist und zunächst eine Folgeabschätzung für bezüglich Auswirkung auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen nötig ist. Dies gilt insbesondere auch für die personenbezogenen Dienstleistungen (Mode 4), wo eine weltweite Liberalisierung zur Aushebelung unseres Entsendegesetzes und der flankierenden Massnahmen „durch die Hintertür“ der WTO führen würde.
Der Service Public bleibt weiterhin eine heikle, ungeklärte Frage und sollte ganz ausgenommen werden. Die Unia fordert insbesondere, dass der ILO und deren Normen im Welthandelssystem eine zentrale Funktion zukommt, um den Grundrechten der Arbeitnehmenden weltweit effektiv Rechnung zu tragen.
E. Heinimann/H.Baumann/01.03.2006
