Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich sind alle ArbeitnehmerInnen in der Schweiz automatisch bei der Arbeitslosenversicherung versichert; jeden Monat gehen 1 % des Lohnes weg als Teil der Sozialabgaben.
Trotzdem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit jemand anspruchsberechtigt ist, d.h. Arbeitslosenentschädigung beziehen kann.
Folgende Punkte müssen ausnahmslos erfüllt sein:
- ganz oder teilweise arbeitslos sein
- einen anrechenbaren Arbeitsausfall haben
- in der Schweiz wohnen
- obligatorische Schulzeit zurückgelegt und AHV-Alter noch nicht erreicht haben
- min. 12 Monate gearbeitet haben oder Gründe für die Nichterfüllung dieser Beitragszeit vorweisen können
- vermittlungsfähig sein
- die Kontrollvorschriften erfüllen
Im Merkblatt sind die einzelnen Begriffe erklärt.
