Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich sind alle ArbeitnehmerInnen in der Schweiz automatisch bei der Arbeitslosenversicherung versichert; jeden Monat gehen 1 % des Lohnes weg als Teil der Sozialabgaben.

 

Trotzdem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit jemand anspruchsberechtigt ist, d.h. Arbeitslosenentschädigung beziehen kann.

 

Folgende Punkte müssen ausnahmslos erfüllt sein:

  • ganz oder teilweise arbeitslos sein
  • einen anrechenbaren Arbeitsausfall haben
  • in der Schweiz wohnen
  • obligatorische Schulzeit zurückgelegt und AHV-Alter noch nicht erreicht haben
  • min. 12 Monate gearbeitet haben oder Gründe für die Nichterfüllung dieser Beitragszeit vorweisen können
  • vermittlungsfähig sein
  • die Kontrollvorschriften erfüllen

Im Merkblatt sind die einzelnen Begriffe erklärt.

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