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Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich sind alle ArbeitnehmerInnen in der Schweiz automatisch bei der Arbeitslosenversicherung versichert; jeden Monat gehen 1 % des Lohnes weg als Teil der Sozialabgaben.

 

Trotzdem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit jemand anspruchsberechtigt ist, d.h. Arbeitslosenentschädigung beziehen kann.

 

Folgende Punkte müssen ausnahmslos erfüllt sein:

Im Merkblatt sind die einzelnen Begriffe erklärt.