Lohnklagen allein reichen nicht!

«Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» – seit 2 Jahren prozessiert P. für die Durchsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes. Als gelernte Schneiderin verdiente sie im Nähatelier eines Lausanner Luxusmodegeschäfts rund ein Drittel weniger als ihre (nicht ausgebildeten) Kollegen. An einer Pressekonferenz berichtete sie über die grossen Hürden, die eine Lohnklage mit sich bringt.

Mit der Klage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber – wegen Verstosses gegen das  Gleichstellungsgesetz – begann für P. ein beschwerlicher Weg: Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens musste sie Demütigungen, Verletzungen und Verzögerungen hinnehmen.

Kein individuelles Problem

Der Fall P. ist kein Einzelfall. In allen Wirtschaftsbereichen verdienen Frauen weniger als Männer und werden oftmals systematisch diskriminiert. Trotzdem muss dies heute in jedem einzelnen Fall mittels einer aufwändigen Lohnklage nachgewiesen werden.

Es braucht Kontrollen und Sanktionen

Lohnklagen sind heute das wichtigste Mittel, ein Unternehmen zu zwingen, die Löhne genau zu analysieren. Doch das reicht nicht: Um die Lohngleichheit flächendeckend durchzusetzen, müssen alle Firmen verpflichtet werden, ihre Löhne regelmässig zu überprüfen und die Resultate offen zu legen. Die Unia fordert verbindliche und systematische Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten.

Demo «Lohngleichheit jetzt!»

Um Druck auf Bundesrat und Parlament zu machen, die entsprechende Gesetzesrevision auch tatsächlich durchzusetzen, ruft ein breites Frauenbündnis zu einer nationalen Grossdemonstration am 7. März in Bern auf. Die jahrzehntealte Verletzung von Verfassung und Gesetz muss nun endlich beseitigt und die Lohngleichheit durchgesetzt werden.