Ständerat versenkt Ladenöffnungszeitengesetz

Das Verkaufspersonal und die Unia setzen sich erfolgreich gegen längere Ladenöffnungszeiten durch.

Der Ständerat hat das Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten definitiv abgelehnt. Das neue Gesetz hätte die Arbeitsbedingungen im Verkauf massiv verschlechtert. Um die Arbeitsbedingungen im Detailhandel zu verbessern, fordert die Unia nun dringend einen nationalen Gesamtarbeitsvertrag.

Das neue Gesetz war auf Druck der Grossverteiler zustande gekommen. Es wollte allen Kantonen Mindestöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und von 6 bis 18 Uhr samstags aufzwingen. Es hätte für eine Mehrheit der Kantone und für über 60% des Verkaufspersonals gegenüber heute längere Öffnungszeiten bedeutet.

Bereits heute überlange Arbeitszeiten

Die Gewerkschaft Unia freut sich über den Entscheid des Ständerats. Denn im Detailhandel herrschen bereits heute oft prekäre Arbeitsbedingungen mit langen Arbeitszeiten und tiefen Löhnen vor. Das neue Gesetz hätte dies weiter verschlimmert.

Für einen nationalen GAV

Die Gewerkschaft Unia ruft die Arbeitgeberorganisationen des Detailhandels auf, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen, um einen allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag für den gesamten Detailhandel auszuhandeln. Der Vertrag soll die Beschäftigten insbesondere vor überlangen Arbeitstagen schützen. Die Unia wird sich auch in Zukunft gegen alle Versuche wehren, die Ladenöffnungszeiten ohne Schutzmassnahmen für das Personal auszudehnen und die Sonntagsarbeit einzuführen.