Neuer L-GAV im Gastgewerbe ab 2017

Dem L-GAV sind 27‘000 Arbeitgeber und rund 200‘000 Arbeitnehmende im Gastgewerbe unterstellt.

Die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter des Gastgewerbes haben den neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) genehmigt und ratifiziert. Der neue Vertrag tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Der L-GAV 2017 ist das Ergebnis zweijähriger Verhandlungen zwischen den Arbeitnehmerorganisationen Hotel & Gastro Union, Syna, Unia und den Arbeitgebervertretern Swiss Catering Association (SCA), GastroSuisse und hotelleriesuisse.

Errungenschaften verteidigt

Der neue L-GAV sichert die wichtigsten Errungenschaften der Vergangenheit (Mindestlohn, 13. Monatslohn, 5. Ferienwoche, Arbeitszeitkontrolle) und bringt weitere Verbesserungen für die Beschäftigten.

Wichtige Neuerungen sind:

  • eine Anhebung der Mindestlöhne
  • die Stärkung der Weiterbildung
  • die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs auf 5 Tage
  • eine Verbesserung der Kontrollen.

Stabile Verhältnisse bis 2020

Dem L-GAV sind 27‘000 Arbeitgeber und rund 200‘000 Arbeitnehmende im Gastgewerbe unterstellt. Der neue Vertrag ist bis mindestens 2020 gültig und sorgt für Sicherheit und stabile Verhältnisse in der Branche.