Risikoanalyse der Unia Zürich-Schaffhausen ist rechtens

Ein Gutachten der Anwaltskanzlei Homburger belegt, dass die Risikoanalyse der Unia nicht gegen den Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe verstösst. Der Schweizerische Baumeisterverband hatte die Risikoanalyse wiederholt als fadenscheiniges Argument gegen Verhandlungen eines neuen LMV angeführt. Nun gibt es keinen Grund mehr, Verhandlungen zu verweigern.

Mit der Risikoanalyse hat die Unia Zürich-Schaffhausen ein funktionierendes Instrumente entwickelt, um gegen Lohndumping auf dem Bau vorzugehen. Doch 2014 verweigerte der Baumeisterverband dann Lohnverhandlungen mit dem Argument, die Risikoanalyse verstosse gegen die Sozialpartnerschaft.

Dieses Spiel treiben die Baumeister dieses Jahr weiter und verweigern Verhandlungen für einen neuen Landesmantelvertrag (LMV). Ein Gutachten der Anwaltskanzlei Homburger zeigt nun aber, dass die Fachstelle Risikoanalyse weder gegen gesamtarbeitsvertragliche Verpflichtungen noch gegen sonstige rechtliche Bestimmungen verstösst.

Verhandlungen für neuen LMV müssen jetzt beginnen

Die Baumeister müssen nun ihre Blockadehaltung aufgeben und endlich die Verhandlungen für einen neuen LMV mit den Gewerkschften aufnehmen. Bis jetzt hatten sie jedes Verhandlungsangebot der Gewerkschaften zurückgewiesen. Dies mit dem Argument, dass die Risikoanalyse der Unia Zürich-Schaffhausen gegen die Sozialpartnerschaft verstosse.

Probleme auf dem Bau

Lohndumping und die Gefährdung der Gesundheit bei Schlechtwetter sind Themen, welche die Bauarbeiter täglich beschäftigen. Zudem ist ihre Rente mit 60 in Gefahr. Doch die Baumeister interessieren sich nicht für die Sorgen ihrer Bauarbeiter und drehen ihnen den Rücken zu. Mit seiner Verweigerungshaltung löst der Baumeisterverband aber kein einziges Problem auf dem Bau.