Hände weg vom Arbeitsgesetz!

Die Bürgerlichen im Parlament wollen die Arbeitszeiten deregulieren. Die Unia wehrt sich gegen diese direkten Angriffe auf wichtige Schutzmassnahmen im Arbeitsgesetz!

67-Stunden Woche, Nacht- und Sonntagsarbeit als Pflicht – all das droht jenen, die das Pech haben, als «Vorgesetzte/r» oder «Fachspezialist/in» zu gelten. So will es zumindest eine parlamentarische Initiative des ehemaligen CVP-Ständerates Konrad Graber. Bei einer Annahme würde das Schweizer Arbeitsgesetz praktisch ausgehöhlt: Die Gummibegriffe würden dem Missbrauch Tür und Tor öffnen.

Erster Erfolge einer breiten Allianz

Der Widerstand der Gewerkschaften gegen längere Arbeitszeiten hat bereits Wirkung gezeigt: Das Parlament hat die parlamentarische Initiative der früheren Ständerätin Karin Keller-Sutter versenkt. Die Initiative verlangte einen weitgehenden Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung.

Die Politik ist nun gut beraten, den grundsätzlichen Widerstand von Gewerkschaften, Arbeitsmediziner/innen, Kirchen und Kantonen endlich zur Kenntnis zu nehmen und auch die Gesetzesvorlage Graber zu beerdigen. Sollte das Parlament daran festhalten, werden die Gewerkschaften die Vorlage mit allen Mitteln bekämpfen.

Folgen der Deregulierungen

  • Grundlegende Schutzmassnahmen wie Höchstarbeitszeiten, Ruhe- und Pausenzeiten sowie das Verbot der Sonntagsarbeit werden ausgehebelt.
  • Arbeitszeit und Freizeit vermischen sich immer mehr, Erholung und Entspannung kommen unter Druck.
  • Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie leidet. Das stellt  Personen mit Familienpflichten vor riesige Probleme oder verunmöglicht ihnen gar, gewisse Jobs anzunehmen.
  • Flexible Arbeitszeiten sind trügerisch, denn diese einseitige Flexibilisierung dient nur dem Arbeitgeber – nicht den Arbeitnehmenden.

Geregelte Arbeitszeiten bieten Schutz

Das Arbeitsgesetz ist ein notwendiger Schutz gegen Stress und Burn-out. Geregelte Arbeitszeiten sind das wirksamste Mittel gegen Überlastung am Arbeitsplatz. Diesen Schutz auszuhebeln, macht die Menschen krank.

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