Prävention

Seit 1990 ist die Verwendung von Asbest in der Schweiz verboten. Doch damit ist das Thema nicht vom Tisch. Heute kommt es an zahlreichen Gebäuden aus den 1960er bis 1980er Jahren zu Umbau-, Renovations- und Abbrucharbeiten. 

Angesichts der grossen Mengen Asbest, die vor dem Verbot z.B. für Isolierungen verbaut wurden, können Arbeitnehmende noch immer mit Asbest in Kontakt kommen. Sie müssen effizient geschützt werden.

Prävention bietet Schutz – Ermittlungspflicht

Mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen kann man sich vor Asbest schützen. Bei Arbeiten an Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, muss eine vorgängige Überprüfung stattfinden (die sogenannte Ermittlungspflicht). Besteht die Gefahr, dass erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden, so dürfen die Arbeiten nur von anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.