Bauarbeitenverordnung

In der Bauarbeitenverordnung (BauAV) sind die nötigen Massnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden auf Baustellen festgelegt. Sie wurde 2021 überarbeitet und bringt den Bauarbeitenden wichtige Verbesserungen.

Der Bundesrat hat die Verordnung im Juni 2021 verabschiedet, sie ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Unia an der Überarbeitung beteiligt

Die Bauarbeitenverordnung 2022 bringt wichtige Verbesserungen für die Arbeitnehmenden auf dem Bau. Die Unia war an der Ausarbeitung beteiligt. Die Gewerkschaften haben verschiedene Anliegen erfolgreich eingebracht. Insbesondere konnte der Gesundheitsschutz gestärkt werden.

Wichtigste Änderungen

  • Betriebe müssen vor Baubeginn ein schriftliches Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept mit Massnahmenkatalog erstellen.
  • Arbeitnehmende müssen zwingend über die Ergebnisse von Schadstoffgutachten informiert werden. Das verbessert die Prävention im Bereich Asbest.
  • Sanitäre Einrichtungen und Baugüteraufzüge gehören explizit zu den baustellenspezifischen Massnahmen, die über die ganze Dauer der Baustelle zur Verfügung stehen müssen. Davon profitieren insbesondere die Arbeitnehmenden des Ausbaugewerbes.
  • Arbeiten bei Sonne, Hitze und Kälte erfordern spezifische Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden.
  • Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen ausreichend beleuchtet sein.
  • Bessere Massnahmen gegen Absturzgefahr festgelegt.

Verbesserungen bei Schlechtwetter und Hitze nötig

Dennoch bleiben gewisse Probleme ungelöst. Die Unia wird sich insbesondere für mehr Schutz bei gefährlichem Schlechtwetter und extremer Hitze einsetzen.