Schutzausrüstung

Es ist am Arbeitgeber, die Schutzausrüstung zu bezahlen

Der Arbeitgeber ist für den Schutz der Bauarbeiter auf den Baustellen verantwortlich. Auch für ihre gesamte persönliche Schutzausrüstung.

Das Gesetz ist klar

Die persönliche Schutzausrüstung der Arbeitnehmer (z.B. Helm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe S3, Regenschutz, Gehörschutz und Schutzbrille) verantwortet der Arbeitgeber. So will es das Gesetz. Das gleiche gilt für die Arbeitskleidung mit Signalfunktion, Regen- und Winterbekleidung sowie für alle Bekleidungsstücke mit dem Firmenlogo.

Arbeitgeber muss die Schutzausrüstung reinigen

Aber nicht nur das: Die Arbeitgeber sind für die Pflege und Reinigung zuständig. Auch das ist gesetzlich geregelt. Doch viele Bauarbeiter müssen die Reinigung ihrer Kleider bezahlen oder Sicherheitsschuhe selber kaufen. Ist das bei dir auch der Fall? Wende dich an dein Unia-Sekretariat, um dein Geld zurückzubekommen.