Schlechtwetter auf dem Bau

Bauarbeiten bei Schnee sind gefährlich

Schlechtwetter = Gefahr

Das Arbeiten auf dem Bau bei Schlechtwetter – sowohl bei Kälte als auch bei Hitze – kann eine Belastung für die Gesundheit und sehr gefährlich sein.

Stopp bei Gefahr wegen Schlechtwetter

Der Arbeitgeber ist für die Gesundheit seiner Angestellten verantwortlich. Die Arbeitsorganisation muss er dem jeweiligen Wetter anpassen. Wenn lebenswichtige Regeln nicht eingehalten sind, muss die Arbeit unterbrochen werden. Erst wenn die Sicherheit wieder hergestellt ist, darf weitergearbeitet werden.

Gefahr bei Kälte

Rutschige Böden oder vereiste Gerüste erhöhen die Unfallgefahr.  Der Landesmantelvertrag (LMV) legt fest, dass die Arbeit unterbrochen werden muss, wenn die Gesundheit der Bauarbeiter in Gefahr ist. Gerade bei sehr kalten Temperaturen im Winter steigt das Risiko. Es gilt: Stopp bei Gefahr!
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Der Sommer und seine Tücken

Auch der Sommer hat seine Tücken. Die immer heisser werdenden Tage machen die Arbeit anstrengender und gefährlich. Der Arbeitgeber muss Wasser und Schutzmittel bereitstellen, Pausenstandorte im Kühlen organisieren und die Arbeitsorganisation den heissen Temperaturen anpassen. Auf der anderen Seite kann jeder Bauarbeiter einen Beitrag an die eigene Gesundheit leisten, indem er seine Haut schützt und genügend Wasser trinkt.
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Stopp Stundenklau: Wie dürfen Ausfallstunden verrechnet werden?

Schlechtwetter ist ein Risiko der Firma und darf nicht auf die Bauarbeiter abgewälzt werden. Ausfallstunden müssen bezahlt oder entsprechend kompensiert werden:

  • Wird angeordnet, auf der Baustelle zu bleiben, gilt dies als Arbeitszeit und muss voll bezahlt werden.
  • Kurze Unterbrüche, bei denen die Bauarbeiter nicht zur Verfügung des Arbeitgebers stehen, können mit Überstunden kompensiert werden oder die Stunden dürfen in den Folgewochen nachgearbeitet werden.
  • Die Firma kann unter Umständen für die Ausfallstunden eine Entschädigung bei der Schlechtwetterversicherung beantragen – denn dafür bezahlen die Bauarbeiter und die Firma monatlich Beiträge!
  • Der Arbeitszeitkalender darf im Falle von Schlechtwetter für die Zukunft angepasst werden – nicht aber rückwirkend!
  • Ferientage dienen der Erholung und dürfen grundsätzlich nicht für Schlechtwetterausfälle verwendet werden!
  • Auch Temporärangestellte haben einen Lohnanspruch: Ausfallstunden werden aber nicht von der Schlechtwetterversicherung übernommen, sondern müssen von der Temporärfirma vergütet werden.

Wird deine Gesundheit oder die deiner Kollegen gefährdet? Werden Stunden falsch abgerechnet? Fehlt eine beheizte Pausenmöglichkeit? Dann melde dich bei deiner Gewerkschaft!