Löhne in Gastgewerbe & Hotellerie

Ein Take-Away Mitarbeiter an der Theke

Der L-GAV legt die Mindestlöhne im Gastgewerbe fest. Er sichert zudem allen Arbeitnehmenden den 13. Monatslohn. Welcher Mindestlohn steht Ihnen zu? In der Tabelle unten sehen Sie, in welche Lohnkategorie Sie fallen.

Mindestlöhne ab 1. Januar 2024

Lohnkategorie Mindestlohn pro Monat pro Stunde*
Ohne Berufsausbildung** CHF 3666.- CHF 20.14
Mit Progresso-Kurs (5 Wochen)** CHF 3892.- CHF 21.38
Mit Berufsattest (2 Jahre)** CHF 4018.- CHF 22.08
Mit Berufslehre (3 Jahre)** CHF 4470.- CHF 24.56
Mit Berufslehre und 6 Tagen berufsspezifischer Weiterbildung CHF 4576.- CHF 25.14
Mit Berufsprüfung CHF 5225.- CHF 28.71

* Basis 42-Std-Woche, Zuschläge für Ferien (10,65%), Feiertage (2,27%) und 13. Monatslohn (8,33%) kommen noch dazu.

** Bei Neuanstellung oder Betriebswechsel während befristeter Einführungszeit Reduktion von 8% möglich. Kantonale gesetzliche Mindestlöhne (GE, NE) dürfen dabei nicht unterschritten werden.

13. Monatslohn

Der 13. Monatslohn ist in den meisten Branchen üblich. Während vielen Jahren hat sich die Unia mit den Beschäftigten im Gastgewerbe für den vollen 13. Monatslohn eingesetzt. Mit Erfolg, denn seit dem 1. Januar 2012 gilt: Wenn Sie die Probezeit bestanden haben, erhalten Sie den vollen 13. Monatslohn rückwirkend auf den ersten Arbeitstag.

Erfahren Sie mehr über das Erfassen der Arbeitszeit und holen Sie sich den hilfreichen Arbeitszeitkalender (PDF).