Vorteile des L-GAV

Eine Mitarbeiterin im Gastgewerbe

Für Arbeitnehmende im Gastgewerbe und Hotellerie ist der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) sehr wichtig. Warum? Er garantiert Ihnen anständige Mindestarbeitsbedingungen, sorgt für einen fairen Wettbewerb unter den Betrieben und bringt die ganze Branche weiter.

Verglichen mit der gesetzlichen Mindestregelung profitieren Sie mit dem L-GAV wie folgt:

  Gesetz L-GAV des Gastgewerbes
Mindestlöhne Von 3'477 Franken für Ungelernte bis 4'920 Franken für Angestellte mit Berufsprüfung
13. Monatslohn 13. Monatslohn
Teuerungsausgleich Teuerungsausgleich
Versicherung bei Krankheit/Unfall Beschränkte Lohnfortzahlung Taggeldversicherung bis 720 Tage
Arbeitszeit 50 Stunden pro Woche Max. 42, 43.5 oder 45 Stunden pro Woche je nach Betriebstyp
Ferien 4 Wochen 5 Wochen
Feiertage 1 bezahlter Feiertag (1. August) 6 bezahlte Feiertage
Vaterschaftsurlaub 5 Tage
Absenzen Bezahlte Absenzen (bei Hochzeit,bei Todesfällen usw.)
Aus- und Weiterbildung Übernahme der Kurskosten und Lohnersatz; Recht auf Bildungsurlaub
Kontrollen Kontrollen und Bussen bei Verstössen gegen den L-GAV