Rund 22'000 Fachleute arbeiten in der Gebäudetechnik. Den ersten GAV erreichten die Gebäudetechniker:innen im Jahr 1912. Den Gewerkschaften gelang es nach und nach, bessere Löhne und Arbeitsbedingungen durchzusetzen.
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Gebäudetechnik wird aktuell neu verhandelt.
Anfang Oktober 2023 haben 1200 Gebäudetechniker:innen und Elektriker:innen in Zürich demonstriert und bessere Arbeitsbedingungen verlangt. Mit einer Petition haben 3'500 Gebäudetechniker:innen bessere Löhne, mehr Ferien, eine Frühpensionierung, die Vergütung aller Reisekosten und eine höhere Mittagsentschädigung verlangt.
Die Demonstration und die Petition tragen erste Früchte: Für 2024 gibt es Lohnerhöhungen:
Mit GAV Gebäudetechnik:
Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): keine gesetzlichen Mindestlöhne, ausser in den Kantonen Jura, Neuenburg und Genf
Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): kein 13. Monatslohn
Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 0% Samstag, 50% Sonntag, 25% Nacht
Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 50 Stunden
Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 25 Tage bis 20. Altersjahr; 20 Tage ab 21. Altersjahr
Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 1 Tag bezahlt (1. August)
Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 14 Wochen
Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 10 Tage bei Geburt zu 80% Lohn
Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 100% 3 bis max. 46 Wochen
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Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): nur unbezahlt
GAV Gebäudetechnik:
Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 7 Tage in Probezeit (1-3 Monate), 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate ab 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab 10. Dienstjahr
Die Stärke einer Gewerkschaft kommt von ihren Mitgliedern. Nur gemeinsam können wir Verbesserungen erreichen. Werde Unia-Mitglied, so kannst du deine Arbeitsbedingungen verteidigen und bist geschützt bei einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber oder mit den Sozialverischerungen.