Drei Männer und eine Frau bei verschiedenen Arbeiten der Gebäudetechniker:innen

Rund 22'000 Fachleute arbeiten in der Gebäudetechnik. Den ersten GAV erreichten die Gebäudetechniker:innen im Jahr 1912. Den Gewerkschaften gelang es nach und nach, bessere Löhne und Arbeitsbedingungen durchzusetzen.

Gebäudetechnik

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Gebäudetechnik wird aktuell neu verhandelt.

Lohnerhöhungen 2024

Anfang Oktober 2023 haben 1200 Gebäudetechniker:innen und Elektriker:innen in Zürich demonstriert und bessere Arbeitsbedingungen verlangt. Mit einer Petition haben 3'500 Gebäudetechniker:innen bessere Löhne, mehr Ferien, eine Frühpensionierung, die Vergütung aller Reisekosten und eine höhere Mittagsentschädigung verlangt.

Die Demonstration und die Petition tragen erste Früchte: Für 2024 gibt es Lohnerhöhungen:

Bessere Arbeitsbedingungen mit GAV

Lohn

Mit GAV Gebäudetechnik:

  • garantierte Mindestlöhne mit Lohnstufen gemäss deiner Ausbildung und deiner Berufserfahrung

Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): keine gesetzlichen Mindestlöhne, ausser in den Kantonen Jura, Neuenburg und Genf
 

13. Monatslohn

Mit GAV Gebäudetechnik:

  • Ja, 100%

Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): kein 13. Monatslohn

Zuschläge

Mit GAV Gebäudetechnik:

  • 25% Überstunden normal
  • 25% Abendarbeit 20-23 Uhr (sofern mehr als 8 Stunden/Tag gearbeitet)
  • 50% Nachtarbeit 23-06 Uhr
  • 100% Sonn-/Feiertage

Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 0% Samstag, 50% Sonntag, 25% Nacht
 

Essensentschädigung

Mit GAV Gebäudetechnik:

  • 15 Fr. für Mittagessen bei auswärtiger Arbeit

Wöchentliche Arbeitszeit

Mit GAV Gebäudetechnik:

  • 40 Stunden

Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 50 Stunden
 

Ferien

Mit GAV Gebäudetechnik:

  • 27 Tage bis zum vollendeten 20. Altersjahr
  • 25 Tage ab 21. bis 49. Altersjahr
  • 27 Tage ab 50. bis 54. Altersjahr
  • 28 Tage ab 55. bis 60. Altersjahr
  • 30 Tage ab 61. bis 65. Altersjahr

Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 25 Tage bis 20. Altersjahr; 20 Tage ab 21. Altersjahr
 

Feiertage

Mit GAV Gebäudetechnik:

  • 9 Tage (1. August inklusive)

Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 1 Tag bezahlt (1. August)

Bezahlte Absenzen

Mit GAV Gebäudetechnik:

  • 1 Tag bei Rekrutierung, Ausmusterung, Infotag RS
  • 1 Tag bei Umzug pro Jahr
  • 1 bis 3 Tage bei Todesfall in Familie
  • 1 bis 3 Tage für Pflege kranker Familienmitglieder
  • 2 Tage bei Heirat
  • 1 Tag bei Heirat eigener Kinder
     

Mutterschaftsurlaub

Mit GAV Gebäudetechnik:

  • 16 Wochen

Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 14 Wochen
 

Vaterschaftsurlaub

Mit GAV Gebäudetechnik:

  • 10 Tage bei Geburt zu 100% Lohn

Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 10 Tage bei Geburt zu 80% Lohn
 

Lohn bei Krankheit

Mit GAV Gebäudetechnik:

  • 90% inkl. 13. Monatslohn ab 2. Krankheitstag,
  • 80% bei Unfall ab Unfalltag

Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 100% 3 bis max. 46 Wochen

Berufsbeitrag

Mit GAV Gebäudetechnik:

  • 25.- Fr./Monat (ohne Lernende), Betrag kann je nach Kanton variieren.

Unia-Mitglieder können diesen Beitrag zurückfordern.
 

Weiterbildung

Mit GAV Gebäudetechnik:

  • 5 Arbeitstage/Jahr bezahlt

Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): nur unbezahlt

GAV Gebäudetechnik:

  • 7 Tage in Probezeit (1-3 Monate)
  • 1 Monat im 1. Dienstjahr
  • 2 Monate ab 2. bis 9. Dienstjahr
  • 3 Monate ab 10. Dienstjahr
  • Kündigungsverbot bei 100% Krankheit/Unfall

Gesetzliche Bestimmungen (ohne GAV): 7 Tage in Probezeit (1-3 Monate), 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate ab 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab 10. Dienstjahr

Die Unia zählt auf dich, du kannst auf die Unia zählen

Die Stärke einer Gewerkschaft kommt von ihren Mitgliedern. Nur gemeinsam können wir Verbesserungen erreichen. Werde Unia-Mitglied, so kannst du deine Arbeitsbedingungen verteidigen und bist geschützt bei einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber oder mit den Sozialverischerungen.