Rat und Tat für Lohngleichheit

Gegen Lohndiskriminierung können Sie sich wehren

Es gibt viele Möglichkeiten, mit Ihrer Gewerkschaft für Lohngleichheit zu kämpfen. Neben der persönlichen Beratung und dem politischen Einsatz geht die Unia mit ihren Mitgliedern – wenn nötig – vor Gericht, um deren Recht einzufordern.

Die Unia informiert die Arbeitnehmerinnen über ihre Rechte und zeigt ihnen, was sie gegen Lohndiskriminierung unternehmen können.  

Wenn Sie glauben, dass Sie von Lohndiskriminierung betroffen sind, können Sie sich an Ihr Unia-Sekretariat wenden. Die Unia kann Ihre Rechte nötigenfalls mit einer gerichtlichen Klage geltend machen. Während des gesamten Prozesses werden Sie von der Unia unterstützt und begleitet.

Die Unia klärt auf und setzt sich politisch ein

  • Die Unia engagiert sich regelmässig an Demonstrationen und öffentlichen Anlässen für die Lohngleichheit.
  • Die Unia bringt sich auf politischer und gesetzgebender Ebene ein, damit die Gleichbehandlung der Geschlechter mit wirksameren Massnahmen durchgesetzt wird.
  • Die Unia fordert regelmässige Lohnanalysen und die Beseitigung der Lohndiskriminierung; Tieflöhne unter monatlich 4000 Franken (mal 13) in «Frauenberufen» wie zum Beispiel im Detailhandel, im Gastgewerbe, in der Reinigung und in der Pflege sind inakzeptabel und müssen nach oben korrigiert werden.