Familiennachzug

Unia IG Migration - Familiennachzug

Kriterien für Familiennachzug abhängig von der Nationalität

Der Familiennachzug ist ein komplexer Bereich des Migrationsrechts. Es gelten unterschiedliche Kriterien für EU-Bürgerinnen und -Bürger und Drittstaatsangehörige beziehungsweise Schweizerinnen und Schweizer. Wichtig: Fristen für den Familiennachzug beachten!

Pass und Aufenthaltsbewilligung entscheidend

EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Drittstaatsangehörige mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (C- bzw. B- sowie EU-L-Bewilligung) haben Anspruch auf Familiennachzug. Jedoch gelten für EU-Staatsangehörige andere Regeln. Drittstaatsangehörige mit Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung) haben keinen Anspruch auf Familiennachzug.

Fristen bei Familiennachzug beachten

Bei Drittstaatsangehörigen gilt: Der Nachzug muss innerhalb von fünf Jahren geltend gemacht werden, wenn die Kinder bis 12 Jahre alt sind. Sind die Kinder älter, müssen diese sogar innerhalb von 12 Monaten nachgezogen werden.

EU-Staatsangehörige können folgende Personen nachziehen:

  • Ehegatte und Kinder von beiden Ehegatten, die unter 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird
  • Verwandte von beiden Ehegatten in aufsteigender Linie (Mutter, Grossvater etc), denen Unterhalt gewährt wird

Beratung für Unia-Mitglieder

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