Die Unia unterstützt Sie

Nein zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - die Unia hilft Ihnen

Werden Sie belästigt?

Die Unia nimmt direkten Kontakt auf mit den Arbeitgebenden und verlangt verstärkte Präventionsmassnahmen gegen sexuelle Belästigung im Betrieb. Und sie ist da, um Ihnen im Fall von sexueller Belästigung zu helfen.

Handeln Sie rasch – die Unia begleitet Sie

Bei sexueller Belästigung ist es wichtig, sehr rasch zu handeln. Als erstes wird der Arbeitgeber aufgefordert Massnahmen zu ergreifen, um die Belästigung zu stoppen. Es gibt mehrere Vorgehensweisen, und Ihre Gewerkschaft begleitet Sie bei jedem Schritt.

Die Unia kann Sie beraten und Sie bei Ihrem Vorgehen Ihrem Arbeitgeber gegenüber oder vor Gericht begleiten. Wenden Sie sich an Ihr Unia-Regionalsekretariat, um Ihre Situation zu besprechen. Sie erhalten Unterstützung während des gesamten Verfahrens. Ohne Ihre Zustimmung wird nichts unternommen und wir garantieren absolute Vertraulichkeit.

Möglichkeiten und Angebote

Das Gleichstellungsgesetz sowie das Zivil- und Strafgesetz legen die rechtlichen Grundlagen fest. Daneben gibt es hilfreiche Informationsmittel:

  • Eine Internetseite des Bundes informiert umfassend über die Möglichkeiten und Angebote.
  • Die Internetseiten belästigt.ch und non-c-non.ch bieten konkrete Hilfe und beantworten persönliche Fragen der Internetnutzer. In beiden Projekten ist die Unia aktiv.

Die Folgen sexueller Belästigung können für die Betroffenen sehr rasch schwerwiegend und zerstörerisch sein. Deshalb ist es wichtig, dass Menschen, die sich sexuell belästigt fühlen, rasch Lösungen finden. Wir unterstützen Sie.