Lohngleichheitsklagen
Lohngleichheitsklagen – ein mühseliger Weg mit vielen Hürden
Donnerstag, 29. Januar 2015, 10.00 Uhr Hotel Bern, Zeughausgasse 9, Bern
Redebeiträge
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Lohndiskriminierungsklagen – das Fallbeispiel einer Schneiderin Christine Michel, Mitglied Sektorleitung Dienstleistungsberufe und Gleichstellungssekretärin der Unia
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Verfassung und Gesetz zu Lohngleichheit nicht umgesetzt – jetzt braucht es Kontrollen und Sanktionen Corinne Schärer, Mitglied Geschäftsleitung und Verantwortliche Gleichstellungspolitik der Unia
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Lohnklagen sind ein wichtiges Mittel im Kampf gegen die Diskriminierung der Frauen – der Weg zu Lohngerechtigkeit weist jedoch zu hohe Hürden auf Christine Michel, Mitglied Sektorleitung Dienstleistungsberufe und Gleichstellungssekretärin der Unia
Behebung von Diskriminierung erleichtern
Ein wichtiges Instrument, um die Lohngleichheit von Frauen und Männern durchzusetzen und Diskriminierungen zu bekämpfen, sind gerichtliche Klagen. Anhand eines laufenden Gerichtsfalls einer Schneiderin zeigen wir exemplarisch auf, wie Diskriminierung entsteht und welche juristischen Hürden bei der Behebung der Diskriminierung zu nehmen sind. Davon ausgehend legen wir dar, warum eine Revision des Gleichstellungsgesetzes dringend notwendig ist. Die Unternehmen müssen zu proaktiven Kontrollen verpflichtet und damit die Behebung von Diskriminierung auch auf juristischem Weg erleichtert werden.
An der Medienkonferenz nehmen teil:
- Frau P., Schneiderin
- Christine Michel, Mitglied Sektorleitung Dienstleistungsberufe und Gleichstellungssekretärin der Unia
- Corinne Schärer, Mitglied Geschäftsleitung und Verantwortliche Gleichstellungspolitik der Unia