Neue Diskriminierungen verhindert, aber Arbeitnehmerschutz muss verbessert werden

Die Gewerkschaft Unia ist vom Beschluss des Parlaments zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative nur teilweise befriedigt. Positiv ist, dass keine neuen Kontingente eingeführt werden. Sie hätten zu Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt, noch mehr Lohndruck und prekären Arbeitsverhältnissen geführt. Leider hat es das Parlament aber verpasst, die Umsetzung mit wirksameren Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden zu verknüpfen.

Die Gewerkschaft Unia begrüsst, dass das Parlament bei der Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung auf die Einführung von Kontingenten verzichtet hat. Die Unia hatte deren Wiedereinführung von Anfang an bekämpft. Denn Kontingente hätten die Personenfreizügigkeit in Frage gestellt und auf dem Arbeitsmarkt zu neuen Diskriminierungen für ganze Arbeitnehmergruppen und zu prekären Arbeitsverhältnissen geführt. Sie würden ausbeuterischen Missbräuchen, Lohndruck und Schwarzarbeit Tür und Tor öffnen.

Keine Verbesserung beim Arbeitnehmendenschutz

Das knappe Ja zur Zuwanderungsinitiative kam wegen der Angst vieler Menschen um ihre Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze zustande. Als einzige Altersgruppe stimmte ihr jene der 50- bis 59-Jährigen zu, die auf dem Arbeitsmarkt unter besonderem Druck steht. Das Parlament hat es verpasst, diesen Ängsten Rechnung zu tragen und den Schutz aller in der Schweiz tätigen Arbeitnehmenden und ihrer Arbeitsbedingungen zu verbessern. Der vom Parlament beschlossene «Arbeitslosenvorrang» ist kein Ersatz für wirksamere flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Dringend notwendig wären ein griffiger Kündigungsschutz insbesondere für ältere Mitarbeitende, ein Ausbau der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge inklusive Mindestlöhne sowie eine Verstärkung der Arbeitsmarktkontrollen von derzeit 30‘000 auf mindestens 50‘000 pro Jahr.

Lohndrückerei muss verhindert werden

Die Unia begrüsst alle Massnahmen, welche die Chancen von Arbeitnehmenden verbessern, die ihren Arbeitsplatz verloren haben. Sie dürfen aber nicht dazu missbraucht werden, Löhne zu drücken und Arbeitslose zu schlechteren Löhnen (wieder) einzustellen. Zudem müssen alle, die in der Schweiz ihren Arbeitsplatz verloren haben, von solchen Fördermassnahmen profitieren. Schliesslich sind solche Massnahmen kein Ersatz dafür, die flankierenden Massnahmen und damit den Schutz und die Rechte aller in der Schweiz arbeitenden Menschen zu verbessern.