Flankierende Massnahmen: Schwieriges Umfeld erfordert zusätzliche Instrumente

Die flankierenden Massnahmen sind eine wichtige Errungenschaft zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Aufgrund des veränderten wirtschaftlichen Umfelds ist der Druck auf die Löhne gestiegen. Entsprechend müssen die flankierenden Massnahmen angepasst und verbessert werden. Es braucht mehr Mindestlöhne, bessere Instrumente gegen Lohndumping, eine Beschränkung der Subunternehmerketten und einen Ausbau der Kontrollen, so Nico Lutz (GL Unia), am heutigen Point de Presse zum SECO-Bericht zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.

Die Einführung der Personenfreizügigkeit 2004 war migrationspolitisch ein wichtiger Fortschritt, denn sie hat dem unwürdigen Saisonnierstatut ein Ende gesetzt. Für die Gewerkschaft Unia ist aber auch klar: In der Schweiz müssen Schweizer Löhne gelten. Sonst ist die Personenfreizügigkeit in Frage gestellt.

Mehr Druck auf den Löhnen

In den vergangenen Jahren ist der Druck auf den Arbeitsmarkt gestiegen. Während in der Schweiz die Bauwirtschaft boomt, ging die Bautätigkeit in vielen europäischen Ländern zurück. Das Risiko, dass skrupellose Unternehmer Arbeitnehmende zu Dumpinglöhnen in der Schweiz arbeiten lassen, hat zugenommen. Es sind oft Subunternehmer, die mit Arbeitnehmenden, die weniger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten, die Preise unterbieten und Lohndumping betreiben. Die prekärste Form der Entsendungen – die Meldepflichtigen, die weniger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten – hat sich entsprechend seit 2005 verdreifacht.

Die Verstossquoten sind nach wie vor hoch. Die paritätischen Kommissionen stellen bei 30% der Kontrollen Verstösse fest, bei den Kantonen ist die Quote gegenüber dem Vorjahr von 9% auf 12% gestiegen. Risikobranchen stellen unter anderem der Detailhandel, der Gartenbau, die Sicherheit, das Baugewebe, der Personalverleih sowie die Industrie dar, wie Nico Lutz, Mitglied der Unia-GL sowie der nationalen Tripartiten Kommission, anlässlich des Point des Presse ausführte.

Stopp Lohndumping

Um Lohndumping zu verhindern, braucht es mehr verbindliche Mindestlöhne. Hier sind insbesondere die Deutschschweizer Kantone gefordert, die trotz festgestelltem Lohndumping keine Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen beschliessen. Nötig sind aber auch Verbesserungen im Bereich der Kontrollen, vor allem bei der Verarbeitung der Meldungen der Arbeitnehmenden aus dem Ausland.

Zudem braucht es zusätzliche Instrumente, damit die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. Das ist oft das einzige Mittel, um Lohndumping durch Subunternehmer wirksam zu unterbinden. Im öffentlichen Beschaffungswesen müssen Bund, Kantone und Gemeinden konsequent überprüfen, wem sie Aufträge vergeben und Subunternehmerketten unterbinden. Zudem braucht endlich ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen.