Flankierende Massnahmen stärken statt schwächen

Die Frontalattacke von Avenir Suisse auf die Flankierenden Massnahmen (FlaM) ist ein direkter Angriff auf ein zentrales Instrument zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Den FlaM ist es zu verdanken, dass die Personenfreizügigkeit und damit die bilateralen Beziehungen zur EU breit akzeptiert sind. Damit dies so bleibt und die in der Schweiz geltenden Arbeitsbedingungen auch in Zukunft geschützt bleiben, dürfen die FlaM nicht ab-, sondern müssen vielmehr ausgebaut werden.

Auf Druck der Gewerkschaften wurden 2004 die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit eingeführt. Diese war ein wichtiger migrationspolitischer Fortschritt, der dem unwürdigen Saisonnierstatut ein Ende setzte. Die Personenfreizügigkeit wird aber nur akzeptiert, wenn gleichzeitig die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen vor Dumping geschützt sind. Wenn das die neoliberale Denkfabrik Avenir Suisse nicht einsehen will, ist das weltfremd und schädlich.

Arbeitnehmende unter Druck

Wenn Avenir Suisse die erleichterte Allgemeinverbindlichkeit von GAV und damit das Instrumentarium der Mindestlöhne angreift, öffnet sie dem Lohndumping Tür und Tor. Hierzulande geht es beispielsweise der Bauwirtschaft sehr gut, doch in vielen europäischen Ländern geht die Bautätigkeit zurück. Entsprechend steigt das Risiko, dass skrupellose Unternehmer Arbeitnehmende zu Dumpinglöhnen in der Schweiz arbeiten lassen.

Wenn Lohndumping jedoch zum Normalfall wird, schadet das allen Arbeitnehmenden. Lohndumping setzt eine Abwärtsspirale in Gang, die sämtliche Firmen, Arbeitsplätze und Löhne unter Druck setzt. Die Folge: Faire Unternehmen müssen Arbeits- und Ausbildungsplätze streichen, die Löhne sinken.

Lohnschutz verschärfen

Aufgrund des veränderten wirtschaftlichen Umfelds in Europa ist der Druck auf die Löhne gestiegen. Entsprechend müssen die Flankierenden Massnahmen angepasst und verbessert werden. Um Lohndumping zu verhindern, braucht es nicht weniger, sondern mehr verbindliche, in GAV abgesicherte Mindestlöhne. Nötig sind zudem Verbesserungen bei den Kontrollen. Zudem braucht es eine Beschränkung der Subunternehmerketten. Im öffentlichen Beschaffungswesen gilt es konsequent zu überprüfen, wem Aufträge vergeben werden. Nötig ist auch ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen.